Prozess gegen Ex-Radprofi: Zwei Richter müssen in den Ausstand

Prozess gegen Ex-Radprofi: Zwei Richter müssen in den Ausstand

09.05.2017, 18:52

Neue Wendung im Prozess gegen den Ex-Radprofi Jan Ullrich: Zwei Bezirksrichter müssen wegen Voreingenommenheit in den Ausstand treten. Das hat das Thurgauer Obergericht Ende April entschieden.

Es geht um einen Autounfall, den Ullrich im Mai 2014 betrunken und mit weit übersetzter Geschwindigkeit verursacht hatte. Drei Jahre später gibt es immer noch kein Urteil gegen den 43-jährigen Deutschen.

Das Bezirksgericht Weinfelden TG hatte Mitte 2015 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im abgekürzten Verfahren nicht genehmigt und eine nochmalige Untersuchung verlangt. Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft Ullrich jetzt im ordentlichen Verfahren an.

Kein faires Verfahren möglich

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell setzte für dieses Verfahren einen neuen Staatsanwalt ein. Die Gerichtsbesetzung für den Prozess sah neben einer neu eingesetzten Richterin zwei nebenamtliche Bezirksrichter vor, welche bereits als Richter im abgekürzten Verfahren beteiligt waren.

Der Verteidiger von Jan Ullrich hatte gegen die beiden Bezirksrichter, welche es ablehnten, freiwillig in den Ausstand zu treten, ein Ausstandsbegehren gestellt. Das Thurgauer Obergericht hiess das Begehren nun Ende April gut, wie blick.ch am Dienstag berichtete.

Ullrichs Verteidiger bestätigte in einer Mitteilung den Entscheid des Gerichts. Ullrich sei erleichtert, dass ihn nun ein neues Richtergremium beurteilen werde, schreibt der Verteidiger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Begründet wird der Entscheid damit, dass die beiden Bezirksrichter voreingenommen seien, weil sie im ersten Gerichtsverfahren beteiligt waren, bei dem der Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und Ullrichs Anwalt abgelehnt wurde. Dadurch könne ein faires Verfahren gegen den Ex-Radfahrer nicht gewährleistet werden.

Keine Verletzten

Dem heute 43-jährigen deutschen Ex-Radrennfahrer werden vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln und wiederholtes Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten nochmals eingehend befragt und zwei zusätzliche Gutachten eingeholt.

Erhoben wurden etwa weitere Beweise zur Frage von Ullrichs Fahrunfähigkeit und zu Medikamenten, die er allenfalls eingenommen hatte. Das Bezirksgericht Weinfelden hatte bei der ersten Anklage Zweifel an der Anklageschrift geäussert, konkret etwa zur Geschwindigkeit und zur Einnahme von Medikamenten.

Der heute auf Mallorca wohnhafte Ex-Radrennfahrer hatte beim Unfall im Mai 2014 in Mattwil TG zuerst mit seinem Wagen mit hohem Tempo an einer Kreuzung ein stehendes Auto von hinten gerammt. Kurz danach prallte er frontal in ein entgegenkommendes Auto. Wie durch ein Wunder wurde niemand schwer verletzt. (sda)

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