Ein Toggenburger Hanfbauer befindet sich seit Jahren im Clinch mit der St. Galler Justiz. Am Montag hat er vor Kantonsgericht St. Gallen einen Freispruch verlangt. Der 47-jährige Schweizer forderte in seinem Plädoyer die Erhöhung des Grenzwertes für Industriehanf.
Dem Bauern wird vorgeworfen, auf seinem Betrieb in den Jahren 2011 und 2012 Hanfpflanzen abgebaut zu haben, deren Blüten einen THC-Gehalt von über einem 1.0 Prozent aufwiesen. Solcher Hanf gilt seit 2011 als Droge. Ausserdem habe er Hanfkissen aufbewahrt, deren Inhalt einen THC-Gehalt von 2.2 Prozent hatte.
Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte ihn deswegen im Dezember 2014 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen. Ausserdem muss er Verfahrenskosten von 8520 Franken tragen. Gegen das Urteil legte der Beschuldigte Berufung ein.
Am Montag stand der Hanfbauer vor Kantonsgericht St. Gallen und vertrat sich selbst. Er forderte einen Freispruch, die Verwertung der beschlagnahmten Hanfpflanzen und eine Entschädigung von 5200 Franken für den inzwischen verdorbenen Hanf.
Keine berauschende Wirkung
Der 47-Jährige führt den elterlichen Hof seit 25 Jahren, seit 10 Jahren baut er als Nischenprodukt Industriehanf an. Seit 2005 kämpft der Bauer gegen die Behörden. Im August 2013 bestätigte das Kantonsgericht einen Schuldspruch der Vorinstanz. Der Bauer soll damals 300 Hanfpflanzen mit einem hohen Gehalt an Cannabis-Wirkstoff verkauft haben, die als Drogen verwendet werden konnten.
„Ich baue keinen Drogenhanf an“, sagte er vor Gericht. Sein Industriehanf könne vielseitig verwendet werden, zum Beispiel für Sirup oder Hanfkissen. Er beliefere hauptsächlich die Getränkeherstellerin Thurella, welche die Blüten für Eistee verwende.
Auch wenn man grosse Mengen von seinem Industriehanf rauche, habe er keine berauschende Wirkung, sagte der Beschuldigte. Im Schnitt enthalte heute Drogenhanf einen THC-Wert von 10 Prozent. Indoor-Gras kann weit über 20 Prozent aufweisen.
Die Verwertung des beschlagnahmten Hanfes sei kein Problem. Dies könnte unter Aufsicht der Behörden geschehen, das sehe das Gesetz vor. Der Sirup aus seinen Hanfpflanzen habe einen THC-Gehalt von 0.00026 Prozent. Er liege also weit unter dem Grenzwert.
Der Beschuldigte zweifelte die Messmethoden der Polizei an: „Bei der ersten Probe sind nur zwei Pflanzen untersucht worden.“ Es müssten aber mindesten 30 Pflanzen genommen werden, um eine aussagekräftige Analyse machen zu können.
Hanfanbau wird verunmöglicht
Der Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) in Faser- oder Industriehanf liege oft über dem Grenzwert. Dies könne von den Hanfbauern nicht beeinflusst werden. „Ziel des Bundesamtes für Gesundheit ist es, dass überhaupt kein Hanf mehr angebaut wird“, sagte er.
Er hoffe, dass das Gericht in der Urteilsbegründung darauf eingehe, dass der bestehende Grenzwert nicht sachdienlich sei. Er wolle bei Parlamentariern vorsprechen und eine Erhöhung des Grenzwertes erreichen.
Die Staatsanwaltschaft, welche an der Verhandlung vor Kantonsgericht nicht anwesend war, verlangt eine Abweisung der Berufung. Das Urteil wird schriftlich eröffnet. (sda)