Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) will die Renten der Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern nicht senken. Sie stellt sich gegen den Nationalrat.
Der Entscheid der Kommission fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte mit 106 zu 66 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschlossen, die Kinderrenten um 25 Prozent zu senken - von 40 auf 30 Prozent der IV-Rente von Mutter oder Vater. Ausserdem sollte die Kinderrente in «Zulage für Eltern» umbenannt werden. Die Ständeratskommission lehnt beides ab.
Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentiert, es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.
IV-Familien schon heute ärmer
Die Ständeratskommission hat nun die finanziellen Verhältnisse von Familien mit und ohne Kinderrenten vergleichen lassen. Dabei habe sich gezeigt, dass Familien trotz Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Einkommen zur Verfügung hätten als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen, schreibt sie.
Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht. Dies gelte umso mehr, als der geplante Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem einen Teil der Rentner finanziell schlechter stelle. Die Beschlüsse des Nationalrates mit stufenlosem Rentensystem und Kürzung der Kinderrente seien zu einschneidend.
Vollrente ab 70 Prozent
Das stufenlose Rentensystem hiess die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen gut. Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Restarbeitsfähigkeit nutzen. Arbeit soll sich für IV-Bezüger in jedem Fall lohnen. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.
Eine Vollrente soll - wie heute - ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Einen Antrag, erst ab einem Grad von 80 Prozent eine ganze Rente auszurichten, lehnte die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen ab. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament 2013 versenkt hatte, war diese Frage heftig umstritten gewesen. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.
Keine Kürzung ab 55 Jahren
Dieses Mal ist umstritten, ab welchem Alter die Besitzstandwahrung gelten soll. Geht es nach dem Bundesrat und dem Nationalrat, sollen bereits laufende Renten nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert.
Die Ständeratskommission hat sich einstimmig für eine tiefere Altersgrenze ausgesprochen: Rentner ab 55 Jahren sollen beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen.
Die Kommission will die Beratungen zur IV-Revision an der nächsten Sitzung abschliessen, damit der Ständerat die Vorlage in der Herbstsession beraten kann. (sda)