Neue Wende in der Debatte um Steueroptimierungen bei Firmen wie der Ammann-Gruppe: Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates verzichtet nun doch darauf, die Veranlagungspraxis der kantonalen Steuerverwaltung durch die Finanzkontrolle untersuchen zu lassen.
Die Sonderprüfung sollte zeigen, ob der Umgang des Kantons Bern mit Offshore-Gesellschaften dem geltenden Recht und der gesamtschweizerischen Praxis entspricht. Dafür hätte es aber die Mitarbeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gebraucht, schreibt die Finanzkommission in einem Communiqué vom Dienstag.
Doch die ESTV «verweigert die Mitarbeit», heisst es weiter. Ihr Verhalten sei «unkooperativ», genau wie dasjenige der Eidgenössischen Finanzdirektion als vorgesetzter Stelle.
Die geplante Sonderprüfung mache keinen Sinn, wenn ein Vergleich mit der gesamtschweizerischen Praxis nicht möglich sei, schreibt die Finanzkommission. Betrachte man nur die Berner Praxis, so könnte Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb Nachteile erleiden. (whr/sda)