Der Winterthurer Pleitier Rolf Erb will seinen Lebensabend nicht im Gefängnis verbringen. Er hat seine Verurteilung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe ans Bundesgericht weitergezogen, wie es am Freitag in Lausanne auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess.
Das Zürcher Obergericht hatte Rolf Erb im Januar 2014 wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Bis zum Urteil des Bundesgerichtes und einem allfälligen Umzug ins Gefängnis darf Erb auf jeden Fall dort Schlossherr bleiben. Die Schweiz kann er aber nicht verlassen. Sein Pass wurde eingezogen. (whr/sda)