Flugpassagiere sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament in Strassburg mit grosser Mehrheit verabschiedete.
Die EU-Kommission ist damit jedoch nicht einverstanden: Sie will den Passagieren erst ab fünf Stunden Verspätung eine Entschädigungen zugestehen – aus Rücksicht auf die Fluggesellschaften. Die Luftverkehrsverbände befürchten, dass der Entwurf des Parlaments vor allem teurere Flüge bedeutet. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen.
Wie die Entscheidung auch ausfällt: Die Schweiz wird die neuen Regelungen der EU zu den Passagierrechten übernehmen. Denn im mit der EU geschlossenen Luftverkehrsabkommen verpflichtete sie sich, das für die Luftfahrt relevante EU-Recht zu übernehmen. (rar/sda)