Postautounfall mit zwei Toten: Lastwagenfahrer steht vor Gericht

Postautounfall mit zwei Toten: Lastwagenfahrer steht vor Gericht

22.03.2017, 08:40

Im Fall des Verkehrsunfalls mit zwei Toten und vier Schwerverletzten von 2014 im Aargauer Surbtal muss sich ein junger Lastwagenfahrer heute vor dem Bezirksgericht Zurzach verantworten. Er war seitlich mit einem entgegenkommenden Postauto kollidiert.

Der 25-jährige Schweizer ist wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach fordert für den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.

In den schweren Verkehrsunfall waren am frühen Morgen des 11. Novembers 2014 ein Lastwagen, ein Postauto und ein Personenwagen verwickelt gewesen. Im Postauto starben eine 18-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann. Beiden stammten aus der Region.

Zwei weitere Insassen des Postautos wurden schwer verletzt. Im Auto, das hinter dem Postauto fuhr, erlitten zwei jüngere Personen schwere Verletzungen. Der Chauffeur des Postautos und der Lastwagenfahrer blieben unverletzt.

Auf die Gegenfahrbahn geraten

Gemäss Anklageschrift war der Lastwagenfahrer kurz vor sechs Uhr in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbandrand hinaus in die angrenzende Wiese geraten. Danach soll er versucht haben, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den Lastwagen wieder vollständig auf die Fahrbahn zu bringen.

Der Lastwagenfahrer geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Postauto. Nach der Streifkollision mit dem Postauto prallte der Lastwagen seitlich frontal in einen Personenwagen.

Lastwagenfahrer machte Fehler

Zur Klärung des Unfalls hatte die Staatsanwaltschaft beim forensischen Institut Zürich ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurde der Unfallhergang mit Hilfe dreidimensionaler Vermessung computergestützt rekonstruiert.

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft war der Unfall ausschliesslich auf einen Fahrfehler des Lastwagenlenkers zurückzuführen. Der Chauffeur des Postautos hatte laut Gutachten keine Möglichkeit, den Unfall zu verhindern. Alle Unfallfahrzeuge waren vor dem Unfall in technisch einwandfreiem Zustand. (sda)

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