Der Geschäftsführer einer englischen Finanz- und Airline-Firma bleibt hinter Gittern. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn wegen mehrfacher Veruntreuung, Urkundenfälschung sowie unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
795 Tage seiner Strafe hat der britisch-schweizerische Doppelbürger seit Dezember 2011 bereits verbüsst. Der heute 52-Jährige kann das Urteil anfechten und an das Zürcher Obergericht weiterziehen. (dhr/sda)