Der Nationalrat packt heute Mittwoch die Unternehmessteuerreform III an. Zur Diskussion stehen zusätzliche Steuererleichterungen für Unternehmen. Dadurch würde die Reform für den Bund noch kostspieliger als vom Ständerat beschlossen.
Dass die Unternehmessteuerreform III teuer wird, war von Anfang an klar. Dank tieferer Gewinnsteuern und anderer steuerlicher Erleichterungen sollen jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden, die sich wegen fiskalischer Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen haben.
Heute werden die im Ausland erwirtschafteten Gewinne von Holding- und Verwaltungsgesellschaften tiefer besteuert als im Inland erzielte. Diese Privilegien muss die Schweiz unter internationalem Druck aufgeben. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.
Teures Nichtstun
Im Inland herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass es am teuersten wäre, gar nichts zu unternehmen. Nun wird darüber gefeilscht, wie weit man den Unternehmen entgegenkommen soll und welche Zeche Bund, Kantone und letztlich die Bevölkerung zu zahlen haben.
Auf dem Preisschild des Massnahmenpakets, das der Bundesrat vorgeschlagen hatte, standen 1.3 Milliarden Franken. Das sind die Kosten, die allein beim Bund anfallen. Wie teuer die Reform für die Kantone wird, lässt sich kaum voraussagen. Es ist nämlich unklar, welche der freiwilligen Massnahmen sie umsetzen werden.
Der Ständerat machte in der Winteression zwar inhaltliche Korrekturen an der Vorlage. Preislich blieb er aber ungefähr im Rahmen der bundesrätlichen Vorschläge. In der Version der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) kostet die Reform den Bund 1.45 Milliarden Franken. Die Zahlen sind allerdings nicht wirklich vergleichbar. Auf der gleichen Basis berechnet, würden sich die Kosten auf 1.6 Milliarden Franken summieren.
Stempelsteuer abschaffen
Ein Grund für die höheren Kosten ist der Vorschlag der Wirtschaftskommission, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Das schlägt mit 230 Millionen Franken pro Jahr zu Buche.
Das Parlament möchte diese Stempelabgabe ohnehin abschaffen, weil sie Investitionen verteuert. Der Ständerat hatte jedoch vorerst darauf verzichtet, um den Kantonen einen grösseren Anteil an der direkten Bundessteuer abtreten zu können. Diese sollen dadurch mehr Spielraum für Steuersenkungen bekommen.
Die Nationalratskommission weiss, dass sie das Fuder überladen könnte. Sie hat die Abschaffung der Stempelsteuer darum in eine gesonderte Vorlage ausgelagert. Dank diesem Trick müsste dagegen ein eigenes Referendum ergriffen werden, die Unternehmenssteuerreform III wäre aus der Schusslinie.
Viel Diskussionsstoff
Aber noch ist die Vorlage nicht in trockenen Tüchern. Die SP verlangt die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, die Kosten für den Bund auf 500 Millionen Franken zu begrenzen. Andere Antragsteller fordern, die Abschaffung der Stempelsteuer später zu behandeln respektive Unternehmenssteuerreform und Stempelsteuer in einer einzigen Vorlage zu vereinen.
Die Wirtschaftskommission beantragt, in weiteren Punkten von den Beschlüssen des Ständerats abzuweichen: Insbesondere möchte sie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufnehmen. Der Bundesrat hatte wegen der Steuerausfälle von rund 270 Millionen Franken auf den Abzug eines kalkulatorischen Zinses von der Bemessungsgrundlage verzichtet. Bei den Kantonen könnten sich die Ausfälle auf über 340 Millionen Franken belaufen.
Auch bei anderen Steuererleichterungen geht die WAK weiter als der Ständerat. Die Einführung einer so genannten Patentbox für Erträge aus Immaterialgüterrechten ist zwar unbestritten. Wie hoch die Steuererleichterungen sind, will die Kommission aber den Kantonen überlassen. Diese sollen auch selber entscheiden, zu welchem Faktor Unternehmen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung abziehen können. Der Ständerat möchte diese faktische Subvention bei 150 Prozent deckeln.
Obergrenze für Steuerprivilegien
Hingegen nimmt die WAK den Vorschlag der Kantone auf, die steuerliche Begünstigung durch die Patentbox, die Abzüge für Forschungsaufwendungen und die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf insgesamt 80 Prozent zu begrenzen. Die Kantone können tiefere Sätze beschliessen. Damit soll verhindert werden, dass die Unternehmen gar keine Steuern zahlen oder sogar Buchverluste ins nächste Jahr mitnehmen.
Weiter schlägt die WAK vor, Schifffahrtsunternehmen mit einer so genannten Tonnage Tax zu begünstigen. Dabei wird statt des Unternehmensgewinns der Schiffsraum besteuert, was zu einer tieferen Steuerlast führt. Der Bundesrat hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf die Tonnage Tax verzichtet.
Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer will die Kommission nicht wie der Ständerat auf 21.2 Prozent erhöhen, sondern nur auf 20.5 Prozent. Das entspricht dem Antrag des Bundesrats. Folgen will die WAK der kleinen Kammer jedoch bei der Teilbesteuerung von Dividenden: Sie lehnt die schweizweite Vereinheitlichung auf 70 Prozent ab.
Von der WAK nicht bestritten wird die Möglichkeit der Kantone, bei der Kapitalsteuer auf Patente und Beteiligungen Erleichterungen zu gewähren. Den einheitlichen Regeln für die Aufdeckung stiller Reserven und dem befristeten Ergänzungsbeitrag für die Kantone von jährlich 180 Millionen Franken stimmt die Mehrheit ebenfalls zu. (sda)