Für Bundesrat Alain Berset ist die Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung dringend nötig. Vor den Bundeshausmedien erläuterte der Sozialminister am Dienstag die Eckwerte der Abstimmungsvorlage vom 24. September.
Handlungsbedarf ist gegeben, weil die AHV in den nächsten Jahren deutlich mehr ausgeben würde als sie einnimmt. In der beruflichen Vorsorge findet wegen der tiefen Renditen eine gesetzlich nicht vorgesehene Umverteilung zwischen der aktiven Generation und den Rentnerinnen und Rentnern statt.
Nach den Plänen des Parlaments wird das Rentenalter der Frauen schrittweise um ein Jahr angehoben, was die AHV um rund 1.3 Milliarden Franken entlastet. Künftig gilt für Männer wie für Frauen Rentenalter 65, wobei künftig von Referenzalter die Rede ist, weil die Rente flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden kann. Zusätzliche Mittel fliessen der AHV aus dem Ertrag des Demografie-Prozents sowie aus einer Mehrwertsteuer-Erhöhung um insgesamt 0.6 Prozent zu.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Mindestumwandlungssatz von 6.8 auf 6 Prozent gesenkt, was eine Rentensenkung um 12 Prozent mit sich bringt. Diese wird einerseits durch höhere Pensionskassenbeiträge ausgeglichen, andererseits durch einen Zuschlag von 70 Franken auf neuen AHV-Renten sowie einer Erhöhung der Ehepaar-Renten.
Die Reform passe die Altersvorsorge an die Bedürfnisse der Menschen an, heisst es in einer Medienmitteilung. Sie ermögliche eine schrittweise und flexible Pensionierung. Mit einem abgestuften Koordinationsabzug wird zudem eine Vorsorgelücke von Personen mit tiefem Einkommen geschlossen. Davon profitieren vor allem Frauen. Besser abgesichert werden auch über 58-Jährige, die ihre Stelle verlieren.
Dieser Reform hatte im Parlament eine Koalition aus CVP, SP, BDP, Grünen zum Durchbruch verholfen. Auf der Zielgeraden schlugen sich auch die Grünliberalen ins Ja-Lager. Auf der Gegenseite finden sich FDP und SVP, die im Abstimmungskampf von Gewerbe- und Arbeitgeberverband unterstützt werden. (sda)