Gebühren für Öffentlichkeitsgesuche stark gestiegen

Gebühren für Öffentlichkeitsgesuche stark gestiegen

26.06.2017, 10:08

Die Zahl der Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten ist im vergangenen Jahr gesunken. Gleichzeitig sind die Gebühren stark gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den der Eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger am Montag veröffentlicht hat.

Auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes sind im Jahr 2016 bei den Bundesbehörden 551 Zugangsgesuche eingereicht worden. Das sind rund 50 Gesuche weniger als im Vorjahr. In 303 Fällen gewährten die Behörden einen vollständigen, in 105 einen teilweisen Zugang.

Bei 87 Gesuchen wurde die Einsichtnahme vollständig verweigert. Beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wurden 149 Schlichtungsanträge eingereicht, was einer Zunahme von 52 Prozent entspricht. Anders als im Vorjahr waren nicht die Medienschaffenden die häufigsten Antragsteller, sondern Privatpersonen.

Deutlich höhere Gebühren

Die Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten fiel mit 22'770 Franken deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. 2015 lagen sie noch bei 13'663 Franken, 2014 bei 2600 Franken. Lobsiger merkt dazu an, dass der deutliche Anstieg im Widerspruch zu einer parlamentarischen Initiative stehe, welche den kostenlosen Zugang zu offiziellen Dokumenten fordere.

Der Gesamtbetrag von 22'770 Franken entfällt auf lediglich 13 aller gemeldeten Zugangsgesuche. In den meisten Fällen würden keine Gebühren in Rechnung gestellt, heisst es im Bericht. Der Hauptteil der Gebühren entfiel auf das Wirtschaftsdepartement (12'730 Franken für zwei Gesuche), das Justiz- und Polizeidepartement (4000 Franken für ein Gesuch) und das Verteidigungsdepartement (2660 Franken für zwei Gesuche).

Gesetz nicht aushöhlen

Lobsiger hatte im vergangenen Jahr Aufmerksamkeit erregt mit seiner Stellungnahme zu den Plänen des Bundesrates, das Beschaffungsrecht vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen. Er kritisierte die Geheimhaltungspläne umgehend und mit scharfen Worten.

Im Jahresbericht bekräftigt er seine Haltung: Gerade im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens sei es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten. Dank diesem hätten schwerwiegende Beschaffungspannen aufgedeckt und die Lehren daraus gezogen werden können.

Mehr Mittel für Datenschutz

Als Datenschützer will sich Lobsiger vor allem dafür einsetzen, dass Big Data und Robotik den Anspruch auf ein selbstbestimmtes und privates Leben nicht gefährden. Dafür benötige die Behörde mehr Mittel, schreibt er im Bericht.

Auch der Bundesrat rechnet damit, dass der Mittelbedarf massgeblich steigt, wie er zum Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes schrieb. Lobsiger stellt dazu fest, von der Bemessung der Mittel werde es abhängen, mit welcher Intensität er seine Aufgaben wahrnehmen könne.

Windows 10 und Moneyhouse

Zu den Meilensteinen des vergangenen Jahr zählt Lobsiger sein Engagement mit Blick auf das Betriebssystem Windows 10. Er habe darauf hingewirkt, dass Microsoft bereits bei der Installation transparent mache, welche Nutzerdaten wie und wo bearbeitet würden.

Der Datenschützer weist auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Online-Auskunftei Moneyhouse hin. Dieses bestätige ihn in seiner Auffassung, dass auch bereits veröffentlichte Personendaten nicht in beliebigem Umfang gespeichert, verknüpft und reproduziert werden dürfen. (sda)

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