Prozessbeginn zu Zugkollision von 2013 in Granges-Marnand VD

Prozessbeginn zu Zugkollision von 2013 in Granges-Marnand VD

24.10.2017, 10:20

Wegen der Zugkollision von Granges-Marnand VD muss sich ein Lokführer ab Dienstag vor Gericht verantworten. Er überfuhr gemäss der Untersuchung ein Haltesignal. Beim Zusammenstoss mit einem anderen Zug starb eine Person.

Die Gerichtsverhandlung in Yverdon-les-Bains ist der zweite Anlauf - ein erster Prozess war Ende Mai vertagt worden, weil der angeklagte Lokführer nicht vor Gericht erscheinen konnte. Grund dafür war sein psychischer Zustand.

Zu dem verhängnisvollen Unfall war es am 29. Juli 2013 gekommen. Der Regionalzug Payerne-Lausanne kollidierte nach 332 Metern Fahrt nach dem Halt im Kreuzungsbahnhof von Granges-Marnand mit dem entgegenkommenden RegioExpress Lausanne-Payerne.

Dabei wurde der Lokomotivführer des RegioExpress getötet. 26 der 45 Passagiere in beiden Zügen wurden verletzt, sechs davon schwer. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hielt in ihrem Schlussbericht im Juli 2014 fest, dass der Zug im Bahnhof abfuhr, obwohl das Signal auf «Halt» gestellt war.

Nur Lokführer angeklagt

Die Waadtländer Staatsanwaltschat erhob im November 2016 Anklage gegen den Lokführer, der das Haltesignal missachtet hatte. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Nach dem Unfall geriet auch die SBB in die Kritik, weil der Bahnhof Granges-Marnand nicht mit einem Zugbeeinflussungssystem (ZUB) ausgerüstet war. Nach dem Unfall wurde zunächst das Vier-Augen-Prinzip eingeführt und der Fahrdienstleiter musste die Abfahrterlaubnis erteilen. Seit April 2016 ist das ZUB in Betrieb.

SBB trug keine Schuld am Unfall

Die Eltern des verstorbenen Lokführers verlangten, dass auch eine Mitschuld der SBB vor Gericht geprüft wird, nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst nicht auf eine entsprechende Klage eingetreten war.

Nachdem das Waadtländer Kantonsgerichtes einen Rekurs gegen den Entscheid gutgeheissen hatte, musste die Staatsanwaltschaft dennoch gegen die SBB ermitteln. Sie teilte 2016 mit, dass die SBB keine strafrechtliche Verantwortung trägt. Es steht deshalb einzig der Lokführer vor Gericht. (sda)

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