Bundesstrafgericht: Prozess gegen mutmasslichen IS-Sympathisanten in Bellinzona

Bundesstrafgericht: Prozess gegen mutmasslichen IS-Sympathisanten in Bellinzona

10.07.2016, 13:40

Ein 26-Jähriger muss sich ab kommendem Donnerstag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten, weil er den «Islamischen Staat» gefördert haben soll. Er soll versucht haben, in die Türkei auszureisen, um sich einer IS-Gruppierung anzuschliessen.

Der damals 25-Jährige aus dem Grossraum Zürich wurde Anfang April 2015 am Flughafen Zürich verhaftet. Er wollte nach Istanbul reisen, «mit dem Ziel, sich dem »Islamischen Staat« (IS) anzuschliessen und als Märtyrer zu sterben», wie es in der Anklageschrift heisst. Seiner Mutter soll er dagegen gesagt haben, dass er nach Deutschland reise, um einen kranken Freund zu besuchen.

Der gelernte Lackierer soll sich zudem mit der Ideologie des IS und dessen Vorgängerorganisationen identifiziert haben und sich Stück für Stück «vom Wertekanon der westlichen Welt» entfernt haben.

Auf seinem Mobiltelefon sei radikal-dschihadistische Propaganda gefunden worden, die unter anderem den Märtyrertod verherrlichte. Der Angeklagte habe ausserdem über einen verschlüsselten Austausch Dokumente erhalten, die von Chefideologen des IS und der Gruppierung «Al-Qaida» verfasst wurden.

Enthauptungsbilder verbreitet

Der 26-Jährige soll zur Vorbereitung seiner Ausreise auch wiederholt mit Personen in Kontakt getreten sein, von denen laut Anklageschrift angenommen werden muss, dass sie sich von der Schweiz aus dem «Islamischen Staat» anschliessen wollten. Diese sollten für ihn die Weiterreise von der Türkei nach Syrien organisieren.

Weiter wird dem jungen Mann zur Last gelegt, ein Bild, das die «grausame Gewalttätigkeit gegen einen Menschen eindringlich darstellt» über den Messaging-Dienst Telegram verbreitet zu haben. Darunter sollen sich Abbildungen von Enthauptungen und Gruppenhinrichtungen befunden haben.

Anwalt fordert Freispruch

Der Anwalt des Angeklagten, Daniel Weber, bestreitet sämtliche Vorwürfe, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten.

Der junge Mann wurde zwar kurz nach der Verhaftung aus der Untersuchungshaft entlassen, jedoch zog man seine Reisedokumente ein. Eine entsprechende Beschwerde des mutmasslichen IS-Unterstützers gegen diese Massnahme lehnte das Bundesstrafgericht Anfang dieses Jahres ab.

Sicherheitsmassnahmen

Die Tessiner Kantonspolizei kündigte für die Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag besondere Sicherheitsmassnahmen an. Diese würden jedoch geringer ausfallen als beim Prozess gegen die vier irakischen IS-Unterstützer im vergangenen März, sagte ein Sprecher der Tessiner Kantonspolizei auf Anfrage. Damals kam es zu weiträumigen Absperrungen um das Gerichtsgelände und Einschränkungen im Strassenverkehr.

Die Hauptverhandlung ist zunächst nur auf einen Tag angesetzt, wobei es einen Reservetag gibt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt. (sda)

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