Energie: Umweltminister untersagt deutscher EnBW Betrieb von Kernkraftwerk

Energie: Umweltminister untersagt deutscher EnBW Betrieb von Kernkraftwerk

14.04.2016, 14:40

Das Umweltministerium Baden-Württembergs hat Deutschlands drittgrösstem Energiekonzern EnBW vorläufig den Betrieb des Kernkraftwerks Philippsburg 2 untersagt. Der Grund sind Täuschungen bei Sicherheitstests.

Es sei das erste Mal, dass eine vorgeschriebene Prüfung in einem Kernkraftwerk bewusst vorgetäuscht worden sei, sagte Umweltminister Franz Untersteller. «Das ist hochgradig beunruhigend und nicht akzeptabel.» Er forderte den Kraftwerksbetreiber auf, den Vorgang schnell und umfassend aufzuklären.

EnBW hatte am Mittwochabend mitgeteilt, ein externer Mitarbeiter habe im Dezember das Prüfen einer Messeinrichtung des Strahlenschutzes offenbar nur vorgetäuscht. Das Unternehmen habe darüber am 5. April das Umweltministerium informiert.

«Wir setzen alles daran, das schnell und umfassend aufzuklären», sagte eine Sprecherin von EnBW am Donnerstag. Rechtliche Schritte würden geprüft. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will aufgrund der Medienberichte prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen Umwelt- oder Vermögensrecht eingeleitet werden muss. So werde untersucht, welche Folgen die unterbliebenen Messungen hätten und ob der Dienstleister der EnBW Leistungen abgerechnet hat, die er nicht erbracht hat.

Nach derzeitigem Kenntnisstand hätten die vorgetäuschten Prüfungen keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen, sagte Untersteller. «Aber bevor die EnBW nicht nachgewiesen hat, dass die Anlage vorschriftsmässig und sicher betrieben wird, darf sie nicht mehr angefahren werden», erklärte der Grünen-Politiker. Der Energiekonzern müsse ausserdem dafür sorgen, dass es zu solchen Vorfällen künftig nicht mehr komme.

Block 2 des Kernkraftwerks ist laut EnBW seit dem 8. April zur jährlichen Revision vom Netz genommen. Block 1 wurde im Zuge des Atomausstiegs 2011 abgeschaltet. Nach bisheriger Planung sollte der noch laufende Block Mitte Mai wieder angefahren werden. Ein Sprecher des Umweltministeriums erklärte, womöglich könne dieser Termin eingehalten werden, wenn der Energieversorger den Auflagen des Ministeriums zufriedenstellend und zügig nachkomme. Das Land habe auch das deutsche Umweltministerium über den Vorfall informiert. (sda/reu)

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