Untersuchung gegen Ex-Botschafter Pitteloud ist eingestellt

Untersuchung gegen Ex-Botschafter Pitteloud ist eingestellt

20.12.2018, 16:1220.12.2018, 16:12

Das Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen Jacques Pitteloud, den ehemaligen Schweizer Botschafter in Kenia und künftigen Botschafter in den USA, ist eingestellt. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde von zwei kenianischen Geschäftsleuten abgewiesen.

Die beiden Männer hatten eine Strafanzeige gegen Pitteloud eingereicht. Die Affäre geht auf den Frühsommer 2014 zurück. Pitteloud soll damals als Botschafter in Nairobi in der Anglo-Leasing-Korruptionsaffäre interveniert haben.

Unter Korruptionsverdacht standen unter anderen die beiden Geschäftsleute. Deren Firmen hatten mit der kenianischen Regierung Verträge über rund 100 Millionen US-Dollar abgeschlossen.

Die Männer beschuldigten Pitteloud, sie in diesem Zusammenhang bedroht zu haben. Er soll ihnen die Einstellung der Strafuntersuchungen in Aussicht gestellt haben, wenn sie 50 Millionen Franken bezahlen würden. Die Geschäftsleute lehnten ab.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hält in einem am Donnertag publizierten Beschluss fest, dass Pitteloud aufgrund von Rücksprachen mit der Schweizer Bundesanwaltschaft und hohen kenianischen Regierungsvertretern davon ausgehen durfte, dass sein Vorgehen rechtmässig sei.

Das Gericht konstatiert jedoch, dass der von Pitteloud angeschlagene Ton sehr eindringlich gewesen sei und keineswegs frei von Anspielungen.

Neuer Posten in den USA

Pitteloud wurde vergangene Woche vom Bundesrat zum ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter in den USA ernannt. Er wird seinen neuen Posten 2019 antreten. Zurzeit ist er Direktor für Ressourcen im EDA.

Der 1962 geborene Walliser war ab 2000 Nachrichtenkoordinator des Bundes. Nach mehreren Pannen wurde der Dienst reorganisiert und einem Krisenstab unterstellt. 2006 trat Pitteloud in die Dienste des damals von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey geleiteten EDA ein. 2010 wurde er Schweizer Botschafter in Kenia. (Beschluss BB.2018.65-66 vom 19.12.2018) (sda)

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