Der heute 25-jährige Kosovare, der im April 2011 in Grenchen SO einen Disco-Türsteher erstochen hatte, wird nicht verwahrt. Aber er muss wegen vorsätzlicher Tötung für 16 Jahre und 3 Monate ins Gefängnis. Damit bleibt das Solothurner Obergericht beim Strafmass der Vorinstanz.
Weil sich der Angeklagte im Verlaufe der bisherigen Haft gut verhielt, sah das Obergericht von einer Verwahrung ab und ordnete eine stationäre therapeutische Behandlung an. Das Gericht begründete diese Anordnung bei der Urteilsverkündung am Montag damit, dass beim Angeklagten eine gewisse Einsicht habe festgestellt werden können.
Der Staatsanwalt hatte bei der Verhandlung am vergangenen Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten sowie die Anordnung einer Verwahrung gefordert. Dies entsprach der Strafe, wie sie das Amtsgericht Solothurn-Lebern in erster Instanz ausgesprochen hatte.
Der Verteidiger verlangte wie eine Freiheitsstrafe von acht Jahren ohne Verwahrung. Über die Anordnung einer Massnahme waren sich sowohl Verteidiger wie Ankläger einig. (aeg/sda)