Sieben Jahre für Thuner Räuber - In Zürich unter Mordverdacht

Sieben Jahre für Thuner Räuber - In Zürich unter Mordverdacht

06.06.2018, 17:0806.06.2018, 17:08

Ein 74-jähriger Italiener hat am Mittwoch vom Gericht wegen eines brutalen Raubüberfalls in Thun sieben Jahre Freiheitsstrafe kassiert. Doch der Mann hat möglicherweise weit mehr auf dem Gewissen. Im Kanton Zürich steht er unter Mordverdacht.

1997 wurde an der Zürcher Goldküste, in Küsnacht, eine 87-jährige Frau in ihrem Haus gefesselt und mit schwersten Misshandlungen tot aufgefunden. Das Tötungsdelikt blieb ungeklärt, bis Kommissar Zufall im Sommer vergangenen Jahres ins Spiel kam.

Nach dem Raubüberfall auf die Thuner Bijouterie wurde der 74-jährige Italiener in Spanien gefasst und an die Schweiz ausgeliefert. Aufgrund einer DNA-Übereinstimmung ergab sich laut Anklageschrift «der dringende Verdacht», dass der Italiener seinerzeit das Tötungsdelikt an der Goldküste begangen haben könnte.

Im Kanton Zürich leitete die Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte eine Untersuchung wegen Mordes ein. Am Mittwoch in Thun ging es vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht aber allein um den Thuner Bijouterieüberfall.

Opfer in Todesangst versetzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Räuber brutal und besonders gefährlich vorging, auch wenn er seine Opfer nur mit einer Spielzeugpistole bedrohte. Diese sah täuschend echt wie eine Beretta-Pistole aus, so dass die Opfer Todesangst ausstanden.

An einem Abend Ende September 2016 trat der Mann vor dem Wohnhaus der Filialleiterin einer Thuner Bijouterie auf diese zu und erzwang sich mit der Spielzeugpistole Zugang zur Wohnung.

Dort fesselte er die Frau, deren Mann und die Tochter und drohte, sie zu töten, sollten sie sich ihm widersetzen. Dem Mann und der Tochter verabreichte er starke Beruhigungsmittel.

Die Tochter zwang er zu Oralsex, was DNA-Spuren an ihrer Kleidung und in ihrem Gesicht für das Gericht eindeutig bewiesen.

Dann behändigte der Täter laut Anklageschrift Wertsachen von rund 70'000 Franken. Die Filialleiterin und deren Familienangehörige zwang er, ihn zu der Bijouterie in der Innenstadt zu begleiten und ihm dort Schmuck auszuhändigen.

Vor dem Abmarsch in die Stadt klebte er seinen Opfern etwas auf den Rücken, laut Angeklagtem eine Zündholzschachtel, und gab vor, es handle sich um Sprengstoff, den er per Fernbedienung zünden könne, sollten sie versuchen, zu fliehen oder Alarm zu schlagen.

Zu Fuss durch die Stadt

Zu Fuss dirigierte der Räuber seine Opfer durch die um 20 Uhr noch belebte Thuner Innenstadt zum Schmuckladen. Die Filialleiterin und ihr Mann mussten im Laden den Alarm ausschalten und Uhren und Schmuck zusammenramisieren.

Währenddessen nahm der Mann die Tochter als Geisel und wartete in der Nähe des Geschäfts. Die mit der Bewachung des Ladens beauftragte Sicherheitsfirma registrierte, dass die Alarmanlage ausserhalb der Ladenöffnungszeiten ausgeschaltet wurde, und rief im Geschäft an. Die Ehefrau verständigte den Täter, der den Schmuck im Wert von rund 45'000 Franken entgegennahm und die Flucht ergriff.

Die Beute machte er anschliessend in Italien und Spanien zu Geld. In Spanien wurde er schliesslich gefasst und an die Schweiz ausgeliefert. Hier befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Für das Regionalgericht Berner Oberland war am Mittwoch klar, dass es sich um einen mehrfachen, qualifizierten Raub handelte. Der Täter habe brutal und besonders gefährlich gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsbegründung.

Zudem habe der Italiener die Tat vorbereitet, die Familie ausspioniert und den Laden ausgekundschaftet. Auch habe er sich die für den Überfall nötigen Utensilien, wie die Spielzeugpistole, Klebeband zum Fesseln und die Beruhigungsmittel besorgt.

Finanzieller Engpass

Als Motiv gab der Angeklagte einen finanziellen Engpass an. Aus dem Ausland sind diverse Vorstrafen bekannt. Der grauhaarige Angeklagte mit markanten Gesichtszügen sagte, er habe eine Ausbildung als Schmuggler und dann als Räuber gearbeitet.

Das Regionalgericht verurteilte ihn wegen mehrfachen qualifizierten Raubes, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexueller Nötigung und Hausfriedensbruch zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre gefordert, die Verteidigerin vier Jahre.

Ob ihr Mandant das Urteil weiterzieht, liess die Verteidigerin offen. Die Parteien können innert zehn Tagen Berufung einlegen. (sda)

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