Bezirksgericht Meilen schickt Küsnachter Kunsthändler ins Gefängnis

Bezirksgericht Meilen schickt Küsnachter Kunsthändler ins Gefängnis

09.08.2017, 17:44

Das Bezirksgericht Meilen ZH hat den heute 32-jährigen Galeristensohn, der 2014 im Drogenrausch in einer Villa in Küsnacht ZH einen Freund erschlug, am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 12.5 Jahren verurteilt. Die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt.

Das Bezirksgericht Meilen befand den 32-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung, qualifizierter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und verschiedensten Verkehrsdelikten für schuldig.

Die 913 Tage, die er in Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht hat, werden ihm angerechnet. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie für den kokain- und ketaminabhängigen Mann an.

Weiter muss der Mann, der nie bestritten hat, für den Tod seines Freundes verantwortlich zu sein, Schadenersatz und Genugtuung in Höhe von über 130'000 Franken sowie Prozessentschädigungen von nochmals rund 200'000 Franken bezahlen.

«Brutale und grausame Tat»

Der Richter sprach bei der Urteilseröffnung von einer «äusserst brutalen und grausamen Tat», die sich am 30. Dezember 2014 in der elterlichen Villa in Küsnacht abspielte.

Dabei schlug der Beschuldigte, der aus einer Kunsthändlerfamilie stammt, seinem nach eigenen Aussagen «sehr guten, langjährigen Freund» mit verschiedenen Gegenständen den Schädel ein. Einer davon war beispielsweise ein 6 Kilogramm schwerer Kerzenständer.

Anschliessend rammte er dem noch lebenden 23-jährigen Engländer eine Kerze in den Mund und erwürgte ihn. «Die Tat geschah zwar spontan, aber er wollte den Tod seines Freundes», sagte der Richter. Der Vorsatz sei gegeben.

Motiv bleibt unklar

Die Beweggründe, die zum Tod des Engländers führten, lassen sich laut dem Richter nicht mehr eruieren. Der Beschuldigte änderte während der Untersuchung seine Aussagen mehrfach und sprach schliesslich gar von Notwehr.

«Er passte seine Aussagen dem jeweiligen Stand der Ermittlungen an», sagte der Richter. Bei der viertägigen Verhandlung im März, die im In- und Ausland auf grosse Beachtung stiess, schwieg der Beschuldigte.

Der Richter geht von einem spontanen Streit zwischen den zwei Männern aus - eventuell wegen lauter schwedischer Weihnachtsmusik oder weil der Täter mit den Drogen aufhören wollte. Dabei soll das spätere Opfer seinen körperlich überlegenen Freund in einen Glastisch gestossen haben. Dieser reagierte darauf mit einem «unkontrollierten Ausbruch von Aggressivität», wie der Richter sagte.

Sowohl der Täter als auch das Opfer standen zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Ketamin und Kokain. Der Gutachter geht daher auch von einer schweren Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des 32-Jährigen aus.

Berufung angekündigt

Insgesamt befand das Gericht den Beschuldigten für wenig glaubhaft. So folgte es auch bezüglich den Vorwürfen zu den Sexualdelikten den Aussagen seiner Ex-Freundin. Diese beschuldigte ihn, sie im Herbst 2014 in einem Londoner Hotelzimmer vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben.

Der Richter sprach dabei zwar von einem «rabiaten und gefühlskalten» Vorgehen des Beschuldigten, stufte es aber als eher leicht ein. Genau damit ist der Staatsanwalt nicht einverstanden. Er will die Strafzumessung bezüglich der Sexualdelikte überprüfen. Ob er in Berufung geht, ist noch offen.

Die Verteidigung wird den Entscheid hingegen definitiv an die nächste Instanz weiterziehen. Die insgesamt drei Verteidiger hatten im Fall des Tötungsdelikts vergeblich auf einen Schuldspruch wegen selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit und bei den Sexualdelikten auf einen Freispruch gehofft. Entsprechend befanden sie nach der Verhandlung das Urteil für «sehr hart». (sda)

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