Stimmvolk bestätigt Grundlagen für Steuererhebung

Stimmvolk bestätigt Grundlagen für Steuererhebung

04.03.2018, 12:20

Das Stimmvolk hat voraussichtlich klar Ja gesagt zur neuen Finanzordnung 2021. Das zeigt die Trendrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG. Die Verfassungsgrundlage zur Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer wird damit bis Ende 2035 verlängert.

Von einem Trend spricht das Forschungsinstitut, wenn der erwartete Anteil über 55 Prozent liegt. Die Abstimmung war nötig, weil die Verfassungsgrundlage, die dem Bund die Erhebung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer erlaubt, jeweils auf 15 Jahre befristet ist. Ende 2020 läuft sie aus.

Es handelt sich um die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Dieser hatte 2017 aus der Mehrwertsteuer 22.9 Milliarden Franken eingenommen, aus der direkten Bundessteuer 20.9 Milliarden Franken. Das sind zusammen nahezu zwei Drittel der gesamten Bundeseinnahmen. Aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer erhalten die Kantone 17 Prozent.

Kein Plan B

Wäre die Vorlage abgelehnt worden, hätte der Shutdown gedroht. Die Schweiz sei mit einem Drittel der Einnahmen schlicht und einfach nicht finanzierbar, hatte Finanzminister Ueli Maurer im Abstimmungskampf gesagt. Einen Plan B gab es nach seinen Angaben nicht.

Die klare Zustimmung hatte sich allerdings früh abgezeichnet. In der letzten Umfrage von gfs.bern gaben fast drei Viertel der Befragten an, Ja stimmen zu wollen. Nur 16 Prozent sprachen sich damals gegen die neue Finanzordnung aus.

Skeptisch war gemäss Umfragen vor allem die Wählerschaft der SVP. Den Widerstand gegen Verlängerung der Steuern orchestrierte aber das libertäre Lager, das erstmals in einem Abstimmungskampf prominent in Erscheinung getreten war.

Auftritt der Libertären

Angeführt wurde es von der Unabhängigkeitspartei (UP). Ihr ging es darum, das Wachstum des Staates zu bremsen. Dieses schade der Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer, argumentiert die UP. Als libertäre Partei will sie den Einfluss des Staates generell zurückdrängen. In dem Nein-Komitee sassen auch Vertreter von SVP, FDP sowie Anhänger der Piraten und Jungfreisinnigen.

Im Parlament war die Lust auf Experimente weniger ausgeprägt. Die Fraktionen hatten sich geschlossen hinter die neue Finanzordnung gestellt. Diskussionen gab es trotzdem. Diese drehten sich vor allem um die Dauer der Verlängerung.

Der Bundesrat hatte zunächst erwogen, die Befristung der Steuern aufzuheben. Nach der Vernehmlassung verzichtete er darauf. Es schade nicht, wenn man alle fünfzehn Jahre einmal über Sinn und Zweck von Steuern diskutiere, sagte Maurer dazu. Der Versuch der Linken, die Befristung trotzdem aufzuheben, scheiterte im Parlament klar.

Historische Befristung

Die Befristung hat historische Gründe. Der Bund erhebt erst seit rund 100 Jahren Steuern. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und auch die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.

Der Bund benötigte die Einnahmen, um die ihm zusätzlich übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Gleichzeitig stellte die Erhebung der Steuern einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar, weshalb die Befristung beibehalten wurde. 1982 wurde die Wehrsteuer in direkte Bundessteuer umbenannt, 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. (sda)

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