Die Tessiner Bank BSI wehrt sich gegen den Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma, die Privatbank müsse infolge der Korruptionsaffären um den malaysischn Staatsfonds 1MDB aufgelöst werden. Die Privatbank hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingelegt.
Die Finanzmarktaufsicht war am 23. Mai 2016 zum Schluss gekommen, die Tessiner Bank habe im Zuge der Korruptionsaffäre um den malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen.
Das Tessiner Traditionshaus habe die undurchsichtigen Geschäfte mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB ungenügend geprüft und trotz offensichtlicher Verdachtsmomente an ihnen festgehalten, lautete der Vorwurf. Die Finma verfügte die Auslösung der BSI, sobald sie durch EFG International übernommen wird.
Die Verfügung der Finma sei gemäss den geltenden Grundsätzen des Verwaltungsrechts rechtswidrig und unverhältnismässig, stellt die BSI am Donnerstag fest. Darüber hinaus habe die Behörde den Ruf der Bank stark beschädigt.
Kern der Affäre ist der durch den malaysischen Premierminister Najib Razak gegründete Staatsfonds 1MDB. Er steht im Zentrum von Geldwäschereiuntersuchungen in mindestens sechs Ländern, darunter auch der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit längerem in dem Fall. (sda/awp)