Die EU-Kommission verlangt von Polen innerhalb von drei Monaten Änderungen an der umstrittenen Justizreform. Die Behörde treibt damit das zum ersten Mal angewandte Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit weiter voran.
«Die grundlegenden Bedenken sind weiterhin nicht ausgeräumt», sagte der Vizechef der Brüsseler Behörde, Frans Timmermans, am Mittwoch in Brüssel. Die EU-Kommission bemängelt insbesondere Hürden für das Verfassungsgericht.
So müssten die drei Richter, die von der Vorgängerregierung im Oktober ernannt wurden, ihre Posten antreten. Zudem sollten Urteile veröffentlicht und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichtes nicht von einem anderen Staatsorgan abhängig seien. Die Ergebnisse der sogenannten Venedig-Kommission des Europarats vom März müssten ausserdem vollständig beachtet werden, sagte Timmermans.
Wenn die Regierung in Warschau nicht einlenkt, könnte die EU-Kommission die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Er sieht vor, dass bei einer «schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung» der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können. (sda/dpa/afp)