Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion, will die Ausnahmeregelung aber nur für Angestellte bis 25 Jahre und einen Lohn von bis zu 750 Franken zulassen.
Eine weitergehende Befreiung auch für Arbeitnehmende über 25 Jahre sowie für Tätigkeiten, die keine «Sackgeldjobs» darstellen, stehen für den Bundesrat nicht zur Diskussion. Diese müssen von der AHV geschützt werden, heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates.
Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr hatte im März mit einer Motion eine Änderung der entsprechenden AHV-Verordnung gefordert und eine Freigrenze von 2300 Franken pro Jahr für Dienstleistungen in privaten Haushaltungen verlangt.
Fehr war Ende 2013 wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge in die Schlagzeilen geraten. Wegen einer illegal beschäftigten Hausangestellten reichte das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit gegen Hans Fehr und seine Ehefrau eine Anzeige ein. Hans und Ursula Fehr hatten während zwei Jahren eine serbische Putzfrau schwarz beschäftigt. (jas/sda)