Vom J+S-Ausschluss betroffene Jungscharen haben noch Möglichkeiten

Vom J+S-Ausschluss betroffene Jungscharen haben noch Möglichkeiten

08.06.2017, 18:44

Diverse religiös geprägte Jugendorganisationen, die hauptsächlich missionarisch tätig sind, müssen künftig auf J+S-Subventionen verzichten. Das hatte das Bundesamt für Sport im März entschieden. Für über 200 angeschlossenen Jungscharen besteht aber noch Hoffnung.

In einem konstruktiven Dialog hätten Vertreter von Bund, Jugendorganisationen und des Eidgenössischen Parlaments für die betroffenen Jungscharen einen Lösungsweg finden können, sagte Christoph Lauener, Leiter Kommunikation des Bundesamts für Sport (BASPO), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Laut Lauener können sich die Jungscharen bis Ende Jahr in Vereine umorganisieren. Das sei die Bedingung, um weiterhin bei J+S teilzunehmen. Die Vereinsform sei wichtig, weil es einen klaren Rahmen gebe, wenn es beispielsweise um Verantwortlichkeiten bei Unfällen oder bei Auszahlungen der Subventionen gehe, sagte er.

Zudem werde das BASPO über eine Partnerschaftsvereinbarung eine neu zu gründende nationale Dachorganisation mit der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -leiter (Kaderbildung) betrauen. Die Verantwortung für die Gründung einer möglichen Dachorganisation liege aber bei den Jugendverbänden.

Die vom Ausschluss betroffenen christlichen Jungscharen können als Vereine dieser Dachorganisation beitreten. Falls es gelinge, die Organisation zu gründen, könne sie auf die Unterstützung des BASPO als Partner in der J+S-Kaderbildung und auf Finanzhilfen zählen, sagte Lauener weiter.

Sport muss im Zentrum stehen

Das BASPO hatte am 21. März die J+S-Ausbildungsvereinbarungen mit neun Jugendverbänden gekündigt, weil diese Organisationen primär missionarisch tätig sind.

Den 223 Jungscharen dieser Verbände hatte sie angekündigt, dass sie ab 2018 nicht mehr durch J+S unterstützt würden. Das BASPO hat bisher die Lager dieser Jungscharen subventioniert und den Jugendverbänden erlaubt, die J+S-Leiter dieser Jungscharen selber auszubilden.

Mit dem Ausschluss folgte das BASPO Urteilen des Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied wiederholt, dass stark religiöse Jugendorganisationen, bei denen die Glaubensvermittlung und nicht die Entwicklung der einzelnen Jugendlichen im Zentrum steht, von der Unterstützung durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) auszuschliessen sind.

Für das BASPO stehe im Zentrum, dass der wertvolle Sport-Subventionfranken für Sport genutzt wird, nicht fürs Missionieren, sagte Lauener. (sda)

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