Raser: Bundesrat offen für mehr Ermessensspielraum für Gerichte

Raser: Bundesrat offen für mehr Ermessensspielraum für Gerichte

28.06.2017, 15:52

Gerichte könnten bei der Anwendung des so genannten Rasertatbestandes mehr Ermessensspielraum erhalten. Der Bundesrat stellt nach einer Bilanz zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura diesen und andere Punkte zur Diskussion.

Als Raser oder Raserin gilt, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h fährt, innerorts mit mindestens 100km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Stundenkilometern auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen.

Verzicht auf Mindestfreiheitsstrafe

Der Bundesrat stellt nun die Sanktionen für Raserdelikte zur Diskussion, wie er in seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht schreibt: Demnach könnte bei der Regelung von Raserdelikten auf eine Mindestfreiheitsstrafe verzichtet werden. Die Zeit, während der der Fahrausweis eingezogen wird, könnte auf sechs Monate gesenkt werden.

Der Bundesrat stellt auch zur Diskussion, Gerichten für das Beurteilen von Raserdelikten mehr Ermessensspielraum einzuräumen. Und auch die Regelung zum Rückgriff der Haftpflichtversicherungen bei Alkohol- oder Raserdelikten ist auf dem Prüfstand: Die Rückgriffspflicht könnte durch ein Rückgriffsrecht ersetzt werden.

Den Bericht zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura hatte im vergangenen Sommer der Ständerat verlangt. Anlass dazu war in erster Linie die Diskussion über die Massnahmen gegen Raserinnen und Raser, die seit Anfang 2013 in Kraft sind.

Von einer Mehrheit im Nationalrat wurden diese als zu starr und zu hart empfunden. Auch das Bundesgericht hatte Verständnis geäussert für «unfreiwillige» Raser. Es gab Gerichten für Fälle, in denen das Rasen als Tatbestand zwar vorliegt, aber der Lenker nicht mit Vorsatz handelte, mehr Spielraum.

Verzicht auf Blackbox

Eine Westschweizer Vereinigung lancierte Anfang Mai 2016 ausserdem eine Volksinitiative mit dem Titel «Stopp den Auswüchsen von Via sicura». Hinter dem Begehren stehen Privatpersonen; es richtet sich ebenfalls gegen harte Sanktionen für Raser.

Auf zwei Massnahmen, die ab 2019 in Kraft treten sollten, will der Bundesrat wegen des im Vergleich zum Nutzen zu hohen Aufwandes verzichten: Alkohol-Wegfahrsperren für einschlägig Vorbestrafte sowie eine Blackbox im Auto von Personen, die wegen Tempoüberschreitungen den Fahrausweis abgeben mussten.

Im am Mittwoch veröffentlichten Bericht zieht der Bundesrat eine «grundsätzlich positive Bilanz» zum Via-sicura-Paket. Das Alkoholverbot für Neulenkerinnen und -lenker, das Lichtobligatorium am Tag für Motorfahrzeuge, die Regelung bei Raserdelikten und Massnahmen an der Infrastruktur hätten die Sicherheit erhöht.

Zwischen 2013 - dem Jahr des Inkrafttretens - und 2015 konnten dank Via sicura mindestens 100 Tote und Schwerverletzte auf den Strassen verhindert werden. Auch 2016 habe die Zahl der im Strassenverkehr Getöteten im Vergleich zum langjährigen Trend überproportional abgenommen, schrieb das Bundesamt für Strassen (ASTRA). (sda)

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