Verteidiger des Ex-SBB-Manns beantragt teilweisen Freispruch

Verteidiger des Ex-SBB-Manns beantragt teilweisen Freispruch

06.06.2018, 12:36

Der Anwalt des ehemaligen SBB-Mitarbeiters hat vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine teilbedingte Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten beantragt. Er sprach von einem eindeutigen Fall für einen Geständnisbonus.

Der Verteidiger des Hauptaktionärs jener Firma, die gegen Leistung von Vorteilen an den SBB-Mann in den Genuss von regelmässigen Aufträgen gekommen sein soll, forderte für seinen Mandanten einen Freispruch.

Den gleichen Antrag stellte der Anwalt des Kadermannes der gleichen Firma, der die Formulare für einen Flottenrabatt mitunterzeichnete, der dem ehemaligen SBB-Angestellten und dessen Schwager gewährt wurde. Das Plädoyer der Verteidigerin eines weiteren Angeklagten steht noch an.

Dem früheren SBB-Angestellten wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, bei der Vergabe von Aufträgen in die eigene Tasche gewirtschaftet und einer Firma gegen Gewährung von Vorteilen regelmässig Aufträge im freihändigen Verfahren erteilt zu haben.

Aus rechtlicher Sicht werden dem ehemaligen SBB-Mitarbeiter ungetreue Amtsführung, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Vorteilsannahme, alles mehrfach begangen, sowie Geldwäscherei vorgeworfen.

Halbgefangenschaft, um Job nicht zu verlieren

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch in den Anklagepunkten Betrug und gewerbsmässiger Betrug sowie bei der Urkundenfälschung.

Sein Mandant habe mit seinen eigenen Unterlagen ermöglicht, alle Aufträge nachzuvollziehen. Insgesamt waren es über 600 in mehr als zehn Jahren. Der Anwalt beantragte, dass der unbedingte Teil der Freiheitsstrafe von zwölf Monaten in Halbgefangenschaft verbüsst werden könne.

Auf diese Weise könne sein Mandant den Job, den er bald nach der Entlassung aus der einmonatigen Untersuchungshaft im Frühling 2014 gefunden habe, weiter ausüben und den Schaden begleichen. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe beantragte der Anwalt eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 90 Franken. (Fall SK. 2017.47) (sda)

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