Ständerat packt Neuauflage der Unternehmenssteuerreform an

Ständerat packt Neuauflage der Unternehmenssteuerreform an

06.06.2018, 15:08

Mit ihrer Version der Steuervorlage 17 hat die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) die Kunst des politischen Deals auf ein neues Niveau gehoben: Es gibt Geschenke für alle. Die Rechnung könnte sogar aufgehen.

Die erste Hürde wird die Vorlage morgen Donnerstag locker meistern. Die Kommission steht nahezu geschlossen hinter dem Deal, welcher der Steuervorlage zum Durchbruch verhelfen soll. Anträge, die das Konzept ernsthaft gefährden könnten, gibt es nicht.

Zunächst einmal hat die Kommission die Steuervorlage 17 in «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) umbenannt. Die Verknüpfung mit der AHV ist der Kern des WAK-Vorschlags: Zusammen mit der Reform der Unternehmensbesteuerung werden die Finanzen der AHV aufgebessert.

Zusätzliche 0.3 Lohnprozente, das ganze MWST-Demografieprozent und ein höherer Bundesbeitrag sollen 2 Milliarden Franken in die AHV-Kasse spülen. So hoch werden die gesamten Steuerausfälle durch das STAF veranschlagt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen rund 1.2 Milliarden Franken, der Bund 820 Millionen Franken. Dafür dauert es drei bis vier Jahre länger, bis die AHV in den kritischen Bereich rutscht.

Linke Ernte

Der Linken kommt das gelegen, denn so lange kann sie möglicherweise die Diskussion über die AHV-Sanierung und die Erhöhung des Frauenrentenalters aufschieben. Als weiteres Zückerchen stellt die WAK eine Anpassung des Kapitaleinlageprinzips in Aussicht. Dieses war 2011 mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden. Es erlaubt den Unternehmen, Milliarden steuerfrei an Aktionäre auszuschütten.

Bisher hat die Linke erfolglos dagegen gekämpft. Nun winkt immerhin ein Kompromiss: Börsenkotierte Unternehmen sollen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen dürfen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 150 Millionen Franken pro Jahr.

Damit hätten die Abstimmungssieger vom Februar 2017 ihrer Gefolgschaft etwas vorzuweisen. Das Echo von links war jedenfalls positiv. Für die Wirtschaft sind diese Vorschläge der WAK schwer verdaulich, insbesondere die zusätzlich erhobenen Lohnprozente.

Zurück in geordnete Bahnen

Doch der Preis scheint den grossen Wirtschaftsverbände und den bürgerlichen Parteien nicht zu hoch, wenn sie dafür eine tragfähige Unternehmenssteuerreform bekommen. Mit Ausnahme der Arbeitgeber hat sich das bürgerliche Lager ebenfalls zum Deal bekannt. Damit wäre der Weg frei für die Reform der Unternehmensbesteuerung.

Die geplanten Massnahmen sollen Statusgesellschaften dafür entschädigen, dass sie ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren. Die Schweiz muss diese unter internationalem Druck abschaffen. Die rund 24'000 betroffenen Unternehmen, die für 150'000 Arbeitsplätze und die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes stehen, hätten wieder Rechts- und Planungssicherheit. Zudem dürfen sie zusammen mit allen anderen Firmen mit einem generell milderen Steuerklima rechnen.

Die meisten Kantone planen, die Gewinnsteuersätze zu senken. Den finanziellen Spielraum dafür erhalten sie durch einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer. Den Bund kostet die Erhöhung des Kantonsanteils von 17 Prozent auf 21.2 Prozent fast eine Milliarde Franken. Dass in diesem Zusammenhang künftig auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden müssen, nimmt zwei weitere Gegner aus dem Spiel.

Entlastung für Unternehmen

Den Unternehmen winken weitere Vergünstigungen: Die Patentbox erlaubt den Kantonen, Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt zu besteuern. Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden können. Stille Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert.

Alle drei Massnahmen zusammen dürfen zu einer Entlastung von höchstens 70 Prozent führen. Darüber hinaus sind Anpassungen bei der Kapitalsteuer vorgesehen. Massgeschneidert auf den Kanton Zürich will die WAK ausserdem den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen.

Bei der Teilbesteuerung von Dividenden wagt die Kommission eine Gratwanderung. Heute sind die Kantone frei, die tiefsten Sätze liegen bei 35 Prozent. Um die Linke an Bord zu holen, schlug der Bundesrat eine einheitliche Besteuerung von mindestens 70 Prozent vor. Auf Ebene Kanton will die WAK nun auf 50 Prozent hinuntergehen, was die KMU und die Familienunternehmen etwas beschwichtigte. Finanziell dürfte diese Lösung für die Kantone ein Nullsummenspiel sein.

Zeitlich ist die Vorlage vorläufig auf Kurs. Bereits in der Herbstsession soll das STAF bereinigt werden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. (sda)

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