Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

30.06.2017, 10:52

Die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler ist nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zu Recht enteignet worden. Die Massnahme sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismässig und nicht entschädigungslos.

«Sie ist daher nicht verfassungswidrig», urteilte das oberste österreichische Gericht am Freitag. In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden.

Bauliche Veränderungen, die dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nähmen und so die Symbolkraft entzögen, seien nur möglich, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlange. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismässig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Ausserdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer. (sda/dpa)

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