Stadt Bern weist Kritik an Umgang mit Sozialhilfe-Fall zurück

Stadt Bern weist Kritik an Umgang mit Sozialhilfe-Fall zurück

22.06.2018, 11:12

Der Stadtberner Sozialdienst hat nach eigenen Angaben im Fall einer angeblich shoppingsüchtigen Sozialhilfebezügerin korrekt gehandelt. Es geht um den Fall einer Frau, die Kleider im Wert von 100'000 Franken in ihrer Wohnung gehortet haben soll.

Die Zeitung «Blick» berichtete am 18. und 19. Juni, eine inzwischen verstorbene, 59-jährig gewordene Italienerin habe in ihrer Berner Wohnung Kleider in diesem Wert hinterlassen. Die Frau sei shoppingsüchtig gewesen.

Bereits nach dem ersten Artikel dazu habe er dem Sozialrevisorat der Stadt Bern den Auftrag gegeben, dieses Dossier zu untersuchen, sagte Felix Wolffers, Leiter des Stadtberner Sozialamts, am Freitag in Bern vor den Medien.

Dessen Abklärungen hätten ergeben, dass der Fall ordnungsgemäss und mit regelmässig stattfindenden Klientengesprächen geführt worden sei. Es hätten sich keine Hinweise auf nicht deklarierte Einkommen ergeben und die zusätzlich zum Grundbedarf gewährten situationsbedingten Leistungen seien sehr bescheiden ausgefallen. Es gebe keine Hinweise auf eine Kaufsucht der Frau.

Die in der Wohnung der Frau aufgefundenen Kleider seien von einer Angestellten des Konkursamts als «nicht eigentlich verwertbar» bezeichnet worden, sagte Wolffers weiter. Insgesamt sei der Fall korrekt geführt worden. In einem Fall hielt sich die Italienerin allerdings unbewilligt ausserhalb von Bern auf. (sda)

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