Ein 25-jähriger Mann aus dem Kanton Wallis, der Karikaturen mit antisemitischen Zügen gezeichnet und online aufgeschaltet hatte, ist wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Er kassierte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen.
Der Künstler verzichtete darauf, gegen den Strafbefehl Rekurs einzulegen, wie Staatsanwalt Nicolas Dubuis auf Anfrage sagte. Er bestätigte gleichzeitig eine entsprechende Meldung der Zeitung «Nouvelliste».
Der Mann hatte auf sozialen Netzwerken mehrere Karikaturen und Kommentare publiziert und jeweils mit dem Pseudonym «Artiste Mal pensant» unterzeichnet (auf Deutsch etwa «Künstler mit politisch inkorrekten Ansichten»).
Die Justiz kommt zum Schluss, dass sich der Künstler mit seinen Kommentaren und Zeichnungen der Rassendiskriminierung schuldig gemacht hat. Er habe die Angehörigen des jüdischen Glaubens pauschal als manipulative, blutrünstige und geizige Persönlichkeiten dargestellt.
Der Verurteilte sei sich seiner gezielten Angriffe auf Juden und Jüdinnen durchaus bewusst gewesen, heisst es im Strafbefehl weiter. Er bereue seine Taten nicht.
Der Karikaturist ist zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 Franken, angesetzt auf zwei Jahre, sowie einer Geldbusse von 200 Franken verurteilt worden. Zudem muss er mit 500 Franken für die Verfahrenskosten aufkommen.
Der anonyme Zeichner flog im Juni 2016 auf, als ihn die Westschweizer Koordinationsstelle gegen Antisemitismus und Verleumdung (CICAD) anzeigte. Danach wurde er von der Kunstschule EPAC ausgeschlossen, an der er studierte. (sda)