Schweiz und EU wollen Emissionshandelssysteme verknüpfen

Schweiz und EU wollen Emissionshandelssysteme verknüpfen

16.08.2017, 13:20

Die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU sollen verknüpft werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Unterzeichnung eines Abkommens genehmigt. Auch die EU-Kommission gab grünes Licht. Das Dossier war zuvor blockiert gewesen.

Fertig verhandelt war das Abkommen schon seit über einem Jahr. Wegen der Differenzen mit der EU ging es aber - wie in anderen Dossiers - nicht voran. Nun kann der Bundesrat einen grossen Fortschritt vermelden.

Das Abkommen könnte noch im laufenden Jahr unterzeichnet werden, heisst es in der Mitteilung. Auch die Europäische Kommission habe Vorschläge für die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens beschlossen und dem EU-Rat vorgelegt.

Der Bundesrat verweist auf eine Mitteilung der EU-Kommission vom gleichen Tag. Diese teilte mit, die EU und die Schweiz seien im Begriff, ihre Emissionshandelssysteme zu verknüpfen. Sie spricht ebenfalls von einer möglichen Unterzeichnung noch im laufenden Jahr.

Hochrangige Treffen und eine Änderung in der Schweizer Gesetzgebung hätten die heutigen Beschlüsse ermöglicht, schreibt die EU-Kommission. Sie bezieht sich dabei wohl auf die sanfte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Treibhausgase reduzieren

Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Es bezweckt die Reduktion der Treibhausgasemissionen. In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden.

Durch die Verknüpfung der beiden Systeme würden diese Unternehmen Zugang zu einem grösseren, liquideren Markt erhalten und kämen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Mit dem Abkommen werden auch die Emissionen der Luftfahrt ins schweizerische System einbezogen. Davon dürften laut dem UVEK jedoch lediglich Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraum betroffen sein.

Die erforderlichen Änderungen des CO2-Gesetzes will der Bundesrat Ende August zusammen mit der künftigen Klimapolitik in die Vernehmlassung geben. Der Ratifizierung des Abkommens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme müssen nach der Unterzeichnung noch die Parlamente der Schweiz und der EU zustimmen. (sda)

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