Führt eine Schönheitsoperation zu Komplikationen, sollen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung weiterhin bezahlen müssen. Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) beantragt ihrem Rat eine Motion abzulehnen, die dies ändern möchte. Der Nationalrat hatte den Vorstoss von Ruth Humbel (CVP/AG) angenommen. Humbel verlangt, dass Folgekosten von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen von der Kassenpflicht ausgenommen werden.
Angesichts der Zunahme von Lifestyle-Eingriffen müssten klare Grenzen gezogen werden, argumentiert die CVP-Nationalrätin. Wer sich ein Gesichtslifting oder eine Nasenkorrektur machen lasse, sollte nicht nur für diesen Eingriff, sondern auch für die Folgekosten bei Komplikationen oder fehlerhaften Behandlungen selbst aufkommen müssen.
Die Gesundheitskommission des Ständerates sprach sich mit sieben zu vier Stimmen gegen den Vorstoss aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Aus Sicht der Mehrheit wäre in der Praxis schwierig zu belegen, dass ein schönheitschirurgischer Eingriff die Ursache für eine Behandlung sei.
Der Kommission geht es aber auch um Prinzipielles. Heute werde das Verschulden der versicherten Person für die Übernahme von Leistungen nicht berücksichtigt. Das Solidaritätsprinzip wolle sie nicht durchbrechen, hält die SGK fest. (whr/sda)