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Mondsee-Besitzerin kündigt alle Verträge

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Der Mondsee ist einer der wenigen grossen Seen in Österreich, die sich vollständig in Privatbesitz befinden.Bild: www.imago-images.de

Der Mondsee in Österreich gehört einer einzigen Frau – nun kündigt sie alle Pachtverträge

Die Erbin des Mondsees macht Schlagzeilen, weil sie alte Pachtverträge gekündigt hat. Betroffen sind unter anderem über 150 Bojen sowie Hunderte Stege und Bootshäuser.
25.07.2025, 20:5825.07.2025, 20:58

Der Mondsee ist einer der wenigen grossen Seen in Österreich, die sich vollständig in Privatbesitz befinden. Die Eigentümerin Anna Mathyl hat allen Pächtern, die bislang Stege, Bojen oder Hütten am Seeufer nutzten, gekündigt. Doch der Reihe nach:

Geschenk von Napoleon

Der Mondsee befindet sich seit 1809 in Privatbesitz. Damals schenkte Napoleon das ehemalige Kloster samt See dem bayerischen Feldmarschall Carl Philipp von Wrede. Über Generationen blieb das Eigentum in Familienhand. Zuletzt gehörte der See Nicolette Waechter, geborene Almeida.

Im Frühjahr 2024 wechselte das 14 Quadratkilometer grosse Gewässer in den Besitz von Anna Mathyl. Laut einem Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten macht sie nun überraschend von einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch. In einem Schreiben an die bisherigen Nutzenden stellt Mathyl klar:

«Private oder kommerzielle Nutzungen des Mondsees, für die keine ausdrückliche gesetzliche oder schriftliche Erlaubnis von mir als See-Eigentümerin vorliegt, sind untersagt.»
Anna Mathyl 

Die Entscheidung trifft Dutzende Pächterinnen und Pächter, die bislang Stege, Bojen oder Hütten am Seeufer nutzten. Die bisherigen Vereinbarungen werden aufgehoben, nur wer sich erneut bei der Seeverwaltung meldet und eine neue Zustimmung erhält, könne über eine künftige Nutzung verhandeln.

Baden und Bootfahren bleibt erlaubt

Die Nachricht sorgt in der Region für Verunsicherung – viele haben ihre Seezugänge über Jahre, teilweise Jahrzehnte genutzt, Investitionen getätigt, ohne mit einem plötzlichen Eigentümerwechsel zu rechnen. Besonders betroffen sind Bootsbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Ankerplätze verlieren könnten, ebenso wie Pächter von Stegen und Badehütten. Bürgermeister Josef Wendtner von der Gemeinde St. Lorenz versucht zu beruhigen, wie ORF berichtet.

Zwar sei der Seegrund im Eigentum der Privatperson, doch das Wasserrecht bleibe klar geregelt: «Baden, Segeln, Tauchen, Surfen oder Bootfahren bleiben erlaubt», betont er. Die Wasseroberfläche unterliegt dem sogenannten «Gemeingebrauch» – ein Grundprinzip im österreichischen Wasserrecht, das allen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung erlaubt.

(les)

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