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Bundesrat hebt das «Cabaret-Tänzerinnen-Statut» auf

Ausländische Arbeiterinnen wurden früher durchs «Cabaret-Tänzerinnen-Statut» vor Ausbeutung geschützt.
Ausländische Arbeiterinnen wurden früher durchs «Cabaret-Tänzerinnen-Statut» vor Ausbeutung geschützt.Bild: AFP
Trotz Widerstand der Branche

Bundesrat hebt das «Cabaret-Tänzerinnen-Statut» auf

22.10.2014, 15:49
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Der Bundesrat hat entschieden, das so genannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut aufzuheben. Gleichzeitig will er aber Stripperinnen mit rechtlichen Massnahmen besser schützen. Die Aufhebung des Statuts war umstritten. Der Bundesrat folgt der Empfehlung von Experten.

Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut war 1995 geschaffen worden, um die in den Strip-Lokalen arbeitenden Ausländerinnen vor Ausbeutung zu schützen. Zugleich gilt es als Ausnahme bei der Zulassung von unqualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten. Diese können bis zu acht Monate pro Jahr in Schweizer Cabarets tanzen.

Das Bundesamt für Migration kam 2010 zum Schluss, dass das Statut den Schutz der Frauen kaum noch gewährleiste. Ausbeutung und Menschenhandel würden begünstigt. In einer Vernehmlassung zu der Frage 2012 zeigte sich, dass die Situation unbefriedigend ist und gehandelt werden muss.

Erotik-Branche wehrte sich

Die Erotik-Branche wehrte sich allerdings gegen die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts. Befürchtet wurde, dass die Tänzerinnen in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt werden könnten.

Auch Frauenschutzorganisationen sprachen sich nach Angaben des Bundesamtes für Migration vom Mittwoch (BFM) gegen die Aufhebung aus. Dafür war eine Mehrheit der Behörden. Verschiedene Seiten forderten Begleitmassnahmen zur Abschaffung. Der Bundesrat will mit rechtlichen Bestimmungen die Prävention und den Schutz der Frauen stärken.

Das Tänzerinnen-Statut wird per Anfang 2016 abgeschafft. Das soll es den Betrieben und Vermittlungsagenturen ermöglichen, sich auf die Änderung vorzubereiten. Ein Parlamentsentscheid ist nicht nötig. (pma/sda)

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