Hier sehen Sie, wie viel Sie über die Grenze mitnehmen dürfen, ohne von den Zollbeamten aufgehalten zu werden.
Die Zollfreigrenze für Wein wird nicht wie geplant auf 20 Liter erhöht, sondern nur von 2 auf 5 Liter angehoben. Für Mehrmengen gibt es einen Preisaufschlag: Statt 60 Rappen pro Liter bezahlt man am Zoll neu 2 Franken mehr pro Liter Wein.
Über 20 Liter sinkt die Abgabe hingegen von heute 3 auf 2 Franken. Weiterhin ist ein Liter starker Alkohol (über 18 Prozent, bisher über 15 Prozent) zollfrei.
Neu darf nur noch ein Kilo Fleisch zollfrei importiert werden. Bis anhin lag die Zollfreigrenze bei 0,5 Kilogramm Frisch- und 3,5 Kilogramm zubereitetem Fleisch. Eine Ausnahme gibt es einzig für Wild.
Dafür wird beim Fleisch das Zollverfahren vereinfacht. So muss nicht mehr zwischen verarbeitetem und frischem, gewürztem und ungewürztem Fleisch unterschieden werden.
Bei den Tabakwaren gilt neu: Es dürfen 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden. Bisher waren es 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
Die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer bleibt wie bis anhin bei 300 Franken. Pro Person und Tag dürfen also Waren im Wert bis zu 300 Franken importiert werden, ohne dass darauf die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss.
Wird der Betrag von 300 Franken überschritten, muss die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert aller Waren bezahlt werden. Neu werden aber auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate an die Wertfreigrenze angerechnet.
(jas/sda)