Worum es geht
Der verurteilte Neonazi hatte im Mai 2012 während eines Streits vor einer Bar einem 26-jährigen Gesinnungsgenossen aus nächster Nähe in die Brust geschossen. Der Täter flüchtete daraufhin nach Deutschland, wo er zwei Tage später verhaftet und später an die Schweiz ausgeliefert wurde. Das Opfer überlebte den Lungendurchschuss dank einer Notoperation. Vor Bezirksgericht machte der Beschuldigte Notwehr geltend. Er sei von seinem Kontrahenten mit einer Bierflasche beworfen und attackiert worden. Deshalb habe er in Panik zur Pistole gegriffen und abgedrückt. Diese Version des Tatablaufes nahm ihm das Bezirksgericht jedoch nicht ab. (sda)