Im äthiopischen Gebiet Tigray, das an Eritrea grenzt, wird derzeit ein blutiger Bürgerkrieg geführt. Es wird vermutet, dass der eritreische Diktator Isayas Afewerki der Drahtzieher des Konfliktes ist. Ausgetragen wird der Konflikt demnach zwischen der regionalen Regierung Tigrays und der Zentralregierung Äthiopiens. Angeblich ist diese mit der Regierung Eritreas verbündet, wie sich durch eritreische Truppen, die ins Kriegsgebiet gesandt wurden, vermuten lässt.
Die meisten Informationen, die über den Krieg vorhanden sind, stammen von der äthiopischen Zentralregierung. An unabhängige Informationen zu gelangen, ist kaum möglich. Es wird angenommen, dass Tausende von Menschen starben und viele in den Sudan geflohen sind.
Wie der Ethnohistoriker Wolbert Smidt gegenüber dem «Echo der Zeit» erklärte, sei die Situation sehr komplex. Das Tigray-Gebiet sei alles andere als eine friedliche Region, in der auch ein tiefes Misstrauen stecke. Dies sei unter anderem dem Krieg zwischen den Triginer und Eritrea, der bis 2001 herrschte, verschuldet.
Das Massaker, das zurzeit im Tigray-Gebiet stattfindet, beeinflusst auch die in der Schweiz lebenden Eritreer und Eritreerinnen stark. Eritreische Flüchtlinge, die der dortigen Diktatur entkommen wollen, flüchten oftmals nach Äthiopien oder in den Sudan. Dies führt dazu, dass sich viele Eritreer zurzeit in Flüchtlingslagern im Kriegsgebiet Tigray befinden. Okbaab Tesfamariam, der Mediensprecher des Eritreischen Medienbunds Schweiz, erklärt dazu im Video: «In Eritrea lebst du als Mensch quasi für die Diktatur. Du bist Eigentum der Regierung und darum flüchten viele Menschen aus dem Land.»
Die gesamte Tigray-Region ist seit dem 4. November von der Kommunikation mit der Aussenwelt abgeschnitten. Aufgrund dessen können Familienangehörige nicht erreicht werden. Das führt dazu, dass viele Geflüchtete in der Schweiz nicht wissen, wo sich ihre Familie aufhält. So geht es auch Berih Adhanom, ein eritreischer Geflüchteter, der seine Situation im obigen Video beschreibt.
Berih lebt seit fünf Jahren in der Schweiz und hat versucht, einen Familiennachzug zu beantragen. Denn seit fast sieben Jahren hat er seine Familie nicht mehr gesehen. Dazu kommt, dass er seit Anfang des Krieges keinen Kontakt mehr zu ihnen herstellen konnte. Doch ein Familiennachzug zu beantragen, ist für Berih Adhanom mit seinem Aufenthaltsstatus F (vorläufige Aufenthaltsbewilligung) kaum möglich.
Dafür gelten folgende gesetzliche Bedingungen, die erfüllt werden müssen:
Berih Adhanom und Okbaab Tesfamariam, der Mediensprecher des eritreischen Medienbunds Schweiz, zeigen im folgenden Video auf, inwiefern der Tigray-Konflikt eritreische Menschen in der Schweiz beeinflusst.
Wieso sollten sie also arbeiten gehen und dann 4000, mit Glück vielleicht 5000 Franken brutto verdienen?
Unser Sozialstaat ist grossartig. Doch er ist nicht besonders kompatibel mit Einwandern aus Ländern, in denen Arbeit keinen hohen Stellenwert hat. Eine Million eingewanderter Japaner wären gut für die Staatskasse, eine Million Eritreer nicht.