Der Berner Anwalt Daniel Kettiger gibt laut der «Berner Zeitung» bekannt, dass er seine Stimmrechtsbeschwerde gegen die städtische Vorlage «dr nöi Breitsch» nicht weiterziehen wird. Dies nachdem im Dezember das Regierunsstatthalteramt diese abgewiesen hatte.
Eingereicht hatte Kettiger dies Beschwerde letzten Mai. Er sah das Gebot der Einheit der Materie verletzt, weil mehrere Bauprojekte im und um das Berner Breitenrainquartier in eine einzige Abstimmung gepackt wurden.
Die Vorlage kam trotzdem genau so vor's Volk und wurde angenommen. Das Regierungsstatthalteramt hatte der Beschwerde im Vorfeld die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Abstimmung bleibt nun gültig. (rwy)
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