Blaulicht

13 Jahre Gefängnis für pädophilen Sozialtherapeuten – keine Verwahrung

Gerichtszeichnung von Karin Widmer.
Gerichtszeichnung von Karin Widmer.Bild: KEYSTONE
Missbrauchsprozess – das Urteil

13 Jahre Gefängnis für pädophilen Sozialtherapeuten – keine Verwahrung

Im Berner Missbrauchsprozess ist der pädophile Sozialtherapeut zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und einer stationären Massnahme verurteilt worden. Von einer Verwahrung sah das Regionalgericht in Bern ab. 
21.03.2014, 14:2221.03.2014, 17:57
Mehr «Blaulicht»

Im Missbrauchsprozess gegen den Sozialtherapeuten vor dem Berner Regionalgericht hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Verwahrung des Angeklagten gefordert. Die Verteidigung plädiert hingegen für eine stationäre Massnahme. Jetzt hat das Gericht entschieden: Freiheitsstrafe von 13 Jahren und eine stationäre Massnahme.

Der 57-jährige Mann hatte gestanden, über einen langen Zeitraum 114 Behinderte in mehreren Heimen sexuell misshandelt zu haben. Wegen Verjährung ging es vor Gericht noch um 33 Fälle. Schuldig gesprochen wurde der Mann unter anderem wegen Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern, Abhängigen und Anstaltspfleglingen. 

Übergriffe während Jahrzehnten

«Extrem» sei nicht nur die Zahl der Übergriffe, sagte Gerichtspräsident Urs Herren bei der Urteilsverkündung. Extrem sei auch der Delikts-Zeitraum von mehreren Jahrzehnten. Beim Aktenstudium habe er sich oft gefragt, wie es dem Mann möglich gewesen sei, über so lange Zeit so viele Delikte unentdeckt zu begehen, sagte Herren. Dass es sich bei den Opfern mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder handle, sei ein Stück weit eine Erklärung.

Herren nannte «ein Beispiel besonderer Unverfrorenheit». Dabei ging es um den Übergriff auf ein dreijähriges Mädchen während einer Autofahrt. Die Mutter des Kindes am Steuer habe nichts mitbekommen, hatte der Sozialtherapeut ausgesagt.

Ans Licht kamen die Taten erst im März 2010 im Kanton Aargau, nachdem zwei Bewohner eines Behindertenheims ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit ihrem Betreuer erzählt hatten. Der Mann wurde daraufhin an seinem Wohnort im Berner Oberland verhaftet. In der Folge gab er die zahlreichen früheren Missbräuche zu. 

Opfer gingen durch die Hölle

Zugute hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten hingegen, dass er im Verfahren ehrliche Aussagen machte, die glaubwürdig schienen. Denn von den 33 meist schwer behinderten Opfern konnten nur zwei befragt werden. Die Anklage stützte sich zudem auf rund 20 Stunden Videomaterial sowie zahlreiche Fotos.

Die Anwältinnen und Anwälte der Privatkläger berichteten in ihren Plädoyers vom Leid der Opfer und ihren Familien. Die missbrauchten Kinder seien durch die Hölle gegangen, hätten das Grundvertrauen in ihr Umfeld verloren und litten zum Teil unter Panik und Angststörungen.

Entschuldigung des Angeklagten

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei den Opfern und ihren Eltern. «Es ist mir klar geworden, dass die Opfer lebenslang an meinen Missbräuchen leiden werden.» (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Themen
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1