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Gesellschaft & Politik

Selbst seinen Bruder hat er missbraucht

Der Berner Sozialtherapeut mit zwei Kindern.
Der Berner Sozialtherapeut mit zwei Kindern.Bild: TELEBAERN
Verwahrung gefordert

Selbst seinen Bruder hat er missbraucht

18.03.2014, 05:4618.03.2014, 09:52
Theodora Peter, aargauer zeitung/sda
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Gestern hat der Prozess gegen einen 57-jährigen Sozialtherapeuten begonnen, der sexuelle Übergriffe auf über 100 Behinderte gestanden hat. Bei seinen Taten sei ihm nicht bewusst gewesen, was er den Opfern antue, sagte der Angeklagte vor dem Regionalgericht Bern. Strafrechtlich verantworten muss sich der Mann in 33 Fällen, die nicht verjährt sind.

Die Anklage lautet auf Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Abhängigen und Anstaltspfleglingen, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs. Der Mann hatte die Übergriffe teilweise gefilmt. Die Staatsanwältin forderte am Dienstag nebst der maximal mögliche Haftstrafe von 15 Jahren die Verwahrung des Angeklagten. Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend.

Weinen der Opfer ausgeblendet

Im Zentrum des ersten Prozesstages stand die Befragung des Beschuldigten, der sich seit 2011 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Der Sozialtherapeut war 2010 verhaftet worden, nachdem zwei Bewohner eines Behindertenheims im Kanton Aargau ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit ihrem Betreuer berichtet hatten. 

Der Mann wirkte vor Gericht gefasst und zeigte sich kooperativ. Seine Aussagen waren aber oft bruchstückhaft und undeutlich. Er sehe mit einem «gewissen Schrecken», was er angerichtet habe. «Es tut weh, dass ich es nicht rückgängig machen kann». Damals sei er davon ausgegangen, dass die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen passiert waren.

In einige der Buben sei er verliebt gewesen. Bei den Übergriffen habe er anfänglich jeweils aufgehört, «wenn ich Widerstand oder Angst spürte». Mit der Zeit habe er es aber ausgeblendet, wenn die Opfer weinten. Er habe nachher jeweils ein schlechtes Gewissen gehabt, aber «meine Gefühle waren stärker». Dass zwischen ihm als erwachsenem Betreuer und den minderjährigen Heiminsassen ein Machtgefälle bestand, sei ihm erst im Nachhinein klar geworden. 

An eigenem Bruder vergangen

Im Prozess erzählte der Angeklagte ausserdem, dass er den ersten Missbrauch schon im Alter von 15 Jahren beging – Opfer war sein eigener kleiner Bruder. 

Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um schwerst behinderte Kinder und Jugendliche. Die Missbräuche begannen bereits 1982. Die strafrelevanten 33 Fälle beziehen sich auf den Zeitraum von 2000 bis 2010. Im Jahre 2003 geriet der Mann ein erstes Mal ins Visier der Justiz. Ihm konnte damals aber keine Straftat nachgewiesen werden. Das Urteil wird am Freitag gefällt. 

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