Der Verantwortliche für die Bluttat im luzernischen Menznau litt unter Verfolgungswahn. Zu diesem Schluss kommt ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Beim Vorfall in einer Holzverarbeitungsfirma im Februar 2013 wurden fünf Arbeiter tödlich verletzt, darunter der Täter.
Der 42-jährige Täter habe seit Oktober 2012 unter einer akuten paranoiden Schizophrenie gelitten, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. So habe der Mann regelmässig im Familienkreis die Überzeugung geäussert, dass er von dunklen Mächten, Organisationen und von Arbeitskollegen ausspioniert und verfolgt würde.
Die Tat sei kaum voraussehbar gewesen, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Gutachter geht davon aus, dass die Tat in einem «akuten Schub» begangen wurde. Das genaue Motiv und der Auslöser der Tat blieben weiterhin unbekannt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Das Gutachten stützt sich auf die Einvernahmen von mehreren Personen aus dem privaten und beruflichen Umfeld des Täters und auf die Untersuchungsakten der Strafverfolgungsbehörden. Gutachter war der forensische Psychiater Andreas Frei der Luzerner Psychiatrie.
Die Behörden informierten die Angehörigen und Betroffenen am Dienstagnachmittag über die Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft schloss damit die Untersuchung zur Bluttat ab, wie sie mitteilte.
Am Morgen des 27. Februar 2013 eröffnete ein Arbeiter der Holzverarbeitungsfirma Kronospan in Menznau LU an seinem freien Tag im Firmengebäude unvermittelt das Feuer auf seine Kollegen. Fünf Menschen starben, darunter der Täter. Fünf weitere Personen wurden verletzt.
Beim Täter handelt es sich um einen 42-jährigen Schweizer. Der gebürtige Kosovare reiste 1991 als Flüchtling in die Schweiz und beantragte Asyl. 2001 erhielt er dank der erleichterten Einbürgerung vom Bundesamt für Migration den Schweizer Pass.
Der Mann lebte mit seiner Frau und drei Kindern in Willisau LU. Der Maschinist arbeitete während 17 Jahren bei Kronospan. Gemäss Angaben der Firmenleitung war er ein ruhiger Mitarbeiter.
Ein unbeschriebenes Blatt war er dennoch nicht. 1998 hatte ihn das Kriminalgericht Luzern unter anderem wegen Raubes zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Er hatte mit einem Kollegen eine Frau umgestossen und deren Tasche gestohlen. (lhr/sda)