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Autobahn überschwemmt, zu spät im Büro. Muss ich nacharbeiten?

Die Polizei hat die Sperrung der Autobahn A-2 zwischen Beckenried und Erstfeld wieder aufgehoben, nachdem sich die Lage im Laufe des Samstags entspannt hatte und die Autobahn vom Hochwasser ger
Bild: sda
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Autobahn überschwemmt, zu spät im Büro. Muss ich nacharbeiten?

Im Normalfall ja. Denn Naturereignisse gelten als «höhere Gewalt». Bist du wegen höherer Gewalt an der Arbeit verhindert, muss deine Arbeitgeberin dir für diese Zeit keinen Lohn zahlen.
25.06.2021, 10:4425.06.2021, 10:53
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Auch wenn du am Wetter und seinen Folgen wenig ändern kannst: Du musst dafür gerade stehen, wenn du auf deinem Arbeitsweg stecken bleibst – sei dies wegen eines umgestürzten Baumes, eines gesperrten Tunnels oder eben wegen einer Überschwemmung.

«Auch wenn du am Wetter und seinen Folgen wenig ändern kannst: Du musst dafür gerade stehen, wenn du auf deinem Arbeitsweg stecken bleibst.»

Nacharbeiten – oder weniger Lohn erhalten

Da das Gesetz keine Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei einem blockierten Arbeitsweg verankert, wirst du die verpasste Zeit nacharbeiten oder auf den entsprechenden Lohn verzichten müssen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Eine fristlose Entlassung brauchst du jedoch nicht zu befürchten: Zwar liegt der Arbeitsweg in deiner Verantwortung, aber für das Zuspätkommen aufgrund der überschwemmten Autobahn trägst du keine Schuld im Sinne des Obligationenrechts. Und ein Gericht darf «in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund», der Voraussetzung für die fristlose Entlassung ist, anerkennen.

Verspäteter Chef oder Dienstreise: Keine Lohneinbusse

Hast du es trotz aller Widrigkeiten pünktlich zum Arbeitsplatz geschafft, dein Chef steckt aber auf der überschwemmten Autobahn fest und du kannst ohne ihn nicht zu arbeiten beginnen, dann darfst du dir einen Kaffee genehmigen und die Arbeitszeit aufschreiben. Denn in diesem Fall befindet sich die Arbeitgeberin im Annahmeverzug und muss dir für die wegen deines blockierten Chefs verpasste Arbeitszeit den Lohn zahlen.

Nicht auf deinen Lohn verzichten musst du auch dann, wenn du dich auf einer Dienstreise befindest, während die Wassermassen ein Fortkommen verhindern. Denn hier gilt der Arbeitsweg als Arbeitszeit, welche dir deine Arbeitgeberin vergüten muss.

Glück im Unglück

Was nun, wenn du wegen der Überschwemmung in einen Unfall verwickelt sowie verletzt wurdest und deswegen zu spät oder nicht zur Arbeit erscheinst? Dann hast du zumindest etwas Glück im Unglück. Denn hier liegt der Ausfallgrund in deiner Person, wofür wiederum deine Arbeitgeberin die Verantwortung übernehmen und 80% des Lohns für eine beschränkte Zeit weiterzahlen muss. Ab dem dritten Tag springt die Unfallversicherung ein und zahlt ein Taggeld aus.

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dmark
25.06.2021 16:29registriert Juli 2016
Eigentlich sollte jeder gute Arbeitgeber dafür Verständnis zeigen und keinen Stress daraus machen, wenn der Arbeitnehmer ansonsten zuverlässig ist.
Bei uns gibt es in solchen Fällen keine Probleme, solange man die Überschwemmung nicht selbst gemacht hat...
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Valentina statt Valentinstag
Ich hatte eigentlich ein Date ausgemacht. Aber dann kam es anders.

Es war ja Valentinstag. Nicht, dass ich mir etwas aus Valentinstagen mache. Aber, wir erinnern uns: Ich war mit dieser hübschen Yogafrau zum Baden verabredet, nicht so entspanntes Rumschwaddern im Spermabad, wir wissen alle, wo das ist, ich muss das hier nicht explizit erwähnen, aber wir wären ja (leider) eh nicht dorthin gegangen, sondern in den See. Knappe 6 Grad. Eisig kalt, aber vielleicht gerade deshalb ultra hot.

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