Egal, ob du eine ganze Batterie von Raketen abfeuern willst oder nur eine kleine Fontäne zündest: Das Sprengstoffgesetz gilt für jeden Feuerwerkskörper. Wie so oft in der Schweiz hängt aber die Antwort darauf, welche Regeln konkret zur Anwendung kommen, davon ab, wo du wohnst. Was den Verkauf von Feuerwerk angeht, können Kantone ihn zeitlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an weitere Bedingungen knüpfen und bestimmte Feuerwerkskörper ganz verbieten.
Wann und wo das Abfeuern von Raketen erlaubt ist, orientiert sich an der kantonalen oder kommunalen Polizeigesetzgebung. Oft erlaubt diese Feuerwerke an Silvester ohne vorgängige Bewilligung.
Dennoch gibt es beispielsweise im Kanton Graubünden zahlreiche Gemeinden, welche auch zum Jahreswechsel keinerlei Feuerwerk auf ihrem Gebiet zulassen.
Des einen Freud, des anderen Leid: Das Bundesgericht anerkennt, dass Feuerwerk «Menschen in ihrem Wohlbefinden erheblich stören» kann. Umweltschutzrechtlich ist die zuständige Behörde deswegen verpflichtet, die Lärm-Immissionen von Feuerwerk zu regulieren.
Einen Anspruch auf ein vollständiges Verbot gibt es gleichwohl nicht, vielmehr sind «insbesondere Beschränkungen der Betriebszeit» angebracht. Denn laut Bundesgericht haben viele Leute «Freude daran, Feuerwerk selbst zu zünden und damit ihrer Festlaune bzw. ihrer Vorfreude auf das neue Jahr Ausdruck zu geben». Das Abfeuern von Raketen und Co. namentlich an Silvester liege damit in einem gewissen öffentlichen Interesse und die Gemeinde dürfe es erlauben.
Nicht nur für einige Menschen, sondern auch für Tiere sind Feuerwerke eine Belastung. Die Tierhalterin muss deswegen dafür sorgen, dass ihr Tier nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt ist. Als übermässig gilt Lärm, wenn er beim Tier Flucht-, Meide-, Aggressionsverhalten oder Erstarren hervorruft und sich das Tier der Lärmquelle nicht entziehen kann.
Die Kantone und Gemeinden müssen ihrerseits das Zeitfenster für Feuerwerk einschränken, damit sich Menschen auf den Lärm einstellen und Massnahmen für sich und ihre Tiere treffen können. Das Bundesgericht schlägt vor, Haustiere in den Keller zu bringen. Das dürfte nicht bei jedem Tier praktikabel sein. Halter müssen sich deswegen allenfalls andere Strategien ausdenken, um ihr Tier zu schützen.