Blogs
Down by Law

Prüfung nicht bestanden! Kann ich mich dagegen wehren?

schule prüfung
Bild: shutterstock
Down by Law

Prüfung nicht bestanden! Kann ich mich dagegen wehren?

Landauf, landab wird gefeiert: Endlich das EFZ, das Maturazeugnis, den Bachelor- oder Masterabschluss in den Händen! Was aber, wenn du durchgefallen bist? Du kannst dich rechtlich wehren – aber die Erfolgschancen sind klein.
08.07.2022, 21:08
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS
Folge mir
Mehr «Blogs»

Ob du bestanden hast oder nicht, entscheidet eine Prüfungskommission. Diese ist eine Verwaltungsbehörde, welche sich an die verfassungsrechtlich verankerten Verfahrensgarantien halten muss. Sie darf dich weder offensichtlich falsch bewerten noch die eigenen Verfahrensvorschriften ignorieren. Vor Gericht hast du allerdings praktisch nur dann Chancen, wenn du einen formellen Fehler nachweisen kannst. Auch hier gilt aber: Bestehen musst du die Prüfung selbst.

«Vor Gericht wirst du die Prüfung nicht wiederholen können.»

Auch wer korrigiert, macht Fehler

Fehler passieren nicht nur dem, der eine Prüfung schreibt, sondern auch der, die sie korrigiert. Bist du von deinem Prüfungsresultat sehr überrascht, kannst du Einsicht in die Prüfungsunterlagen oder in das Prüfungsprotokoll verlangen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Dieses Recht ist Teil des verfassungsrechtlich garantierten rechtlichen Gehörs. Hat die Prüfungskommission die Punktzahl falsch zusammengerechnet oder dich mit einem anderen Kandidaten verwechselt, gibt es für dich vielleicht doch noch ein Happyend.

Prüfer hat grossen Ermessensspielraum

Komplizierter wird es, wenn du deine Leistung anders einschätzt als die Prüfungskommission. Zwar hast du auch hier das Recht, die Sache von einer unabhängigen Behörde überprüfen zu lassen. Diese greift aber nur ein, wenn die Prüfungskommission einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder offensichtlich unhaltbar entschieden hat. Vor Gericht wirst du die Prüfung nicht wiederholen können. So erinnert das Bundesgericht eine erfolglose Anwaltskandidatin daran, dass «die Würdigung der erbrachten Prüfungsleistungen (…) in erster Linie den fachkundigen Examinatoren» obliege.

In der Regel gar kein Musikgehör hat das Gericht, wenn dir eine einzelne Note nicht passt. Das musste ein «Kaufmann erweiterte Grundbildung» erfahren, der erfolglos gegen zwei Prüfungsresultate rekurrierte. Das Bundesgericht sah nicht, inwiefern die kritisierten Noten 5 und 5.8 seine Rechtsstellung beeinflussen sollten. Anders lag der Fall bei einer Juristin, die sich an ihrem Notenschnitt von 5.43 störte. Dieser führte zu einem Prädikat «magna cum laude» und nicht zu dem höheren «summa cum laude». Das Prädikat habe zwar keine eigenständige rechtliche Bedeutung, aber doch eine gewisse Tragweite. Deswegen ist das Bundesgericht auf die Beschwerde eingetreten. Abgelehnt hat es sie gleichwohl.

Fühlst du dich ungerecht behandelt, weil die Prüfer bei dir strenger waren als bei deiner Kollegin, hast du rechtlich ebenfalls wenig Chancen: Einen Anspruch auf absolute Gleichbehandlung gibt es bei Prüfungen nicht.

«Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gutgeheissen. Ob sie nun Podologin wurde oder nicht, steht hingegen auf einem anderen Blatt.»

Formelle Fehler sind das stärkste Argument

Einen Lichtstreifen am Horizont gibt es jedoch, selbst wenn du die Prüfung total versiebt hast. Denn hat sich die Prüfungskommission nicht an die Verfahrensvorschriften gehalten, ist das Prüfungsresultat grundsätzlich ungültig. Davon profitierte eine Podologin in spe, welche zwei Mal durch die praktische Schlussprüfung gefallen ist: Anstatt der im Prüfungsreglement vorgeschriebenen mindestens drei hatten nur zwei Personen ihren Rekurs beurteilt. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gutgeheissen. Ob sie nun Podologin wurde oder nicht, steht hingegen auf einem anderen Blatt. Das Bundesgericht schrieb der Prüfungskommission lediglich vor, den Fall neu zu beurteilen.

Ebenso erfolgreich in ihrem Kampf gegen ein Prüfungsresultat war eine Tessiner Studentin an der ETH. Sie durfte für ihre Repetitionsprüfung in physikalischer Chemie kein Wörterbuch benutzen, was das verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgleichheitsverbot verletzt. Das Bundesgericht wies die ETH deswegen an, die Studentin erneut zur Prüfung zuzulassen.

Anders als die physikalische Chemie ist allerdings das Rekurswesen keine exakte Wissenschaft. Einem meiner Schulkollegen im Gymi wurde Betrug unterstellt, weil er «diese brillante Maturaarbeit unmöglich selber geschrieben haben könne». Der grundehrliche Maturand ging auf die Barrikaden, der verantwortliche Lehrer krebste zurück. Und bewertete die Arbeit mit einer 5.5. Für eine 6 war die Arbeit dann doch nicht brillant genug.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Hans Doe
08.07.2022 21:41registriert Juni 2018
Eine Juristin ging wegen magna cum laude statt summa cum laude bis vors Bundesgericht... Scheint eine sehr gute Juristin zu sein, aber ich hoffe sie wurde nicht Richterin, denn dann müsste sie entscheiden können, was verhältnissmässig ist und was nicht, und diese Kompetenz würde ich ihr jetzt absprechen.
524
Melden
Zum Kommentar
avatar
Skunk42
08.07.2022 22:24registriert Februar 2022
Na super, dann werden Zeugnisse zukünft erst bei Gericht überreicht.
Eine Mitschülerin hat sich damals eine Lehrstelle erklagt. Ist bestimmt bei Lehrantritt nett empfangen worden.
433
Melden
Zum Kommentar
avatar
Peter Vogel
09.07.2022 05:49registriert Juni 2020
Wie wäre es mit lernen statt Papis Anwälte bemühen zu müssen? Evtl. ist man auch nicht für ein Studium geeignet.
212
Melden
Zum Kommentar
7
Die Warnungen häufen sich: Wegen Putins Geisterschiffen droht eine Katastrophe
Weil der Kreml seeuntüchtige Tanker einsetzt, häufen sich die Warnungen vor einer verheerenden Ölpest in und um Europa. Damit nicht genug, dürften drohende immense Schäden nicht gedeckt sein.

Der schwedische Aussenminister wählte diese Woche gegenüber dem «Guardian» deutliche Worte. Russland scheine bereit zu sein, eine «Umweltverwüstung» anzurichten, indem es seeuntüchtige Öltanker unter Verstoss gegen alle Verkehrsvorschriften durch die Ostsee fahren lasse.

Zur Story