Lieber Raoul,
Als Konkubinatspaar mit Kind braucht ihr auf jeden Fall einen privaten Versicherungsschutz. Im Todesfall erhält der überlebende Partner oder die Partnerin keine Hinterlassenenleistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV.
In der 2. Säule sehen nur einzelne Pensionskassen Leistungen für Konkubinatspaare vor. Die Bedingungen findest du im Pensionskassenreglement.
Mit dem Abschluss von je einer gemischten Lebensversicherung habt ihr schon einmal gezeigt, dass ihr für einander im Todesfall sorgen wollt. Ich gehe davon aus, dass ihr nicht vergessen habt, euch gegenseitig zu begünstigen.
Eventuell ist aber nun die Weiterführung beider Policen für euch zu teuer. In diesem Fall könnt ihr eine Police zurückkaufen. Ich empfehle, deine Police zurückzukaufen. Denn deine Partnerin ist stärker als du auf den Sparanteil der gemischtenLebensversicherung angewiesen.
Während der Babypause finden nämlich ohne Erwerbstätigkeit keine Einzahlungen in ihre 2. und 3. Säule statt. In ihrer Vorsorge entsteht somit eine Lücke. Deine Partnerin wird also die Auszahlung aus der Lebensversicherung bei der Pensionierung für die Finanzierung der Vorsorgelücke brauchen können. Du selbst kannst mit einer günstigeren reinen Risikoversicherung für deine Partnerin und das Kind vorsorgen.
Der zweite Grund, deine statt ihre Police zurückzukaufen, ist eine mögliche Trennung: Im Scheidungsfall werden die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben hälftig geteilt und damit den Ehepartnern ohne oder mit reduzierter Erwerbstätigkeit zu einer höheren Altersleistung verholfen.
Im Konkubinat findet kein solch automatischer Ausgleich statt. Umso wichtiger ist es, dass Ihr die Vorsorgepolice der Mutter weiterführt. Für deinen Vermögensaufbau ist ja gesorgt: In der Zeit, in der sich deine Partnerin um euer Kind kümmert, fliessen die Beiträge aus deinem Einkommen unvermindert in deine Pensionskasse.
Wenn irgendwie möglich solltet ihr aber beide Policen weiterführen. Der Rückkauf einer gemischten Lebensversicherung kann sehr teuer werden. Beim Abschluss wird zuerst die Abschlussprovision des Versicherungsverkäufers amortisiert. Das bedeutet: Der Vermögensaufbau für den Versicherten beginnt erst, wenn der Versicherungsverkäufer bezahlt und die laufende Risikoversicherung finanziert ist.
Nur wer die Police bis zum Ende der abgemachten Laufzeit behält, bekommt den ursprünglich abgemachten Zins. Bei einer früheren Kündigung verringert sich entsprechend die Rendite wegen der Provision. Ein sehr früher Rückkauf kann richtig weh tun.
Viele Grüsse von Comparis.ch
Ich Arbeite seit zig Jahren in dem Bereich und mich dünkt diese Antwort von Comparis etwas gar einfach gestrickt...
Die Frage kann einfach nicht pauschal Beantwortet werden, sondern muss individuell angeschaut, berechnet und geplant werden.
So ist die Frage was für Produkte sind es, sind sie auf der Basis von einer gebunden oder einer freien Vorsorge, kann ich eine Prämienpause einlegen, wie lange läuft diese bereits, ist es weiter finanzierbar, was ist der Mann abesichert, ist stilllegen auch eine Option usw....