Mit Billig-Ware aus Fernost hat sich die App Wish.com bei Schnäppchenjägern beliebt gemacht. Allerdings verläuft der Einkauf und Versand nicht immer reibungslos. Mehrfach haben wir bereits über die Fallstricke bei der Schnäppchenjagd berichtet.
Jetzt beklagt die deutsche Verbraucherzentrale Brandenburg zudem eine unfaire Behandlung von Kunden, die in der App von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Wie die Internetexperten der Marktwächter-Abteilung berichten, reagiert der Anbieter nämlich äusserst ungehalten auf Reklamationen – und wirft Kunden kurzerhand heraus, wenn diese mehrmals Waren zurückgehen lassen.
Das wiederum kommt recht häufig vor, denn die Qualität der Billig-Ware aus Fernost entspricht oft nicht den Vorstellungen der Kunden oder den Angaben in der App.
«Dein Konto wurde wegen übermässig vieler Rückerstattungen markiert», wird dem Kunden in so einem Fall mitgeteilt. Wie viele Rückerstattungen Wish.com als «übermässig» ansieht, ist unklar. Angaben macht der Anbieter dazu keine. Die Verbraucherzentrale geht auf der Basis von Nutzerbeschwerden davon aus, dass bereits ein einziger Fehlkauf zur Kontosperre führen kann.
Wish.com begründet die Kontosperre damit, dass der Kunde die «grosszügigen Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinien» missbraucht habe. Der Rausschmiss erfolge allerdings ohne jede Vorwarnung, kritisieren die Verbraucherschützer. Die betroffenen Kunden verlieren damit völlig unvermittelt die Möglichkeit, offene Bestellungen zu widerrufen. Auch der Kundenservice ist für sie nicht mehr erreichbar.
Besonders dreist: Wish ruft seine Kunden dazu auf, trotz Sperrung des Kundenservices weiter auf der Plattform einzukaufen. Denn nur durch eine ebenfalls unbekannte Anzahl an weiteren Käufen könnten Kunden den «guten Ruf» ihres Kontos wiederherstellen und den Zugang zum Kundensupport reaktivieren.
«Kunden laufen somit bei jeder Bestellung Gefahr, dass Wish sie daran hindert ihre Käuferrechte wahrzunehmen», kritisieren die Konsumentenschützer. Dabei ist die rechtliche Lage in der EU eindeutig: «Unabhängig davon, aus welchen Gründen die gesperrten Kunden Waren zurückgesendet haben, sind Rücksendungen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen gesetzlich erlaubt», erklären die deutschen Konsumentenschützer.
In der Schweiz hingegen besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. «Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben», schreibt der Bund.
Ob dieses Vorgehen für Wish.com irgendwelche Konsequenzen haben wird, ist noch offen.
(oli/str/t-online.de)