Die Reparatur von elektronischen Geräten ist oft mit hohen Kosten und Aufwand verbunden. Daher fordern Konsumentenschützer ein Reparaturlabel für neue Elektrogeräte. Laut Branchenverbänden könnte eine solche Kennzeichnung bald überholt sein.
Bei Gelegenheiten wie dem Black Friday kaufen viele Schnäppchenjäger lieber vermeintlich günstigere neue Geräte, als Gebrauchtes reparieren zu lassen. Dies liegt laut der Stiftung für Konsumentenschutz auch daran, dass eine Reparatur in vielen Fällen aufgrund zu hoher Kosten nicht in Erwägung gezogen werde oder laut Herstellern erst gar nicht möglich sei.
Daher fordert eine Allianz aus drei Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen eine Lösung mittels Reparaturlabel für neue Geräte. Ziel ist es, die Nachfrage nach (fragwürdigen) Wegwerfprodukten zu verringern.
«Konsumenten wollen Produkte, die länger halten und besser reparierbar sind, auch wenn sie dafür mehr bezahlen müssen», lautet der Befund einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Allianz (ACSI, Konsumentenschutz, FRC).
Eine Art Label, das die Reparierbarkeit nach objektiven Kriterien bewertet, befürworten demnach 98 Prozent der Befragten. Und mit 96 Prozent wären fast alle Konsumenten bereit, mehr für ein Produkt zu bezahlen, das präzise Garantien für die Reparierbarkeit bietet.
Ebenso viele der Befragten gaben zudem an, dass sie bereits mindestens einmal ein Gerät in gutem Zustand entsorgen mussten, da entweder etwaige Reparaturkosten zu hoch ausfielen oder Ersatzteile aufzutreiben zu schwierig gewesen sei. Rund drei Viertel der Umfrageteilnehmen würden sogar ein Verkaufsverbot für unreparierbare Produkte unterstützen.
Bei Branchenverbänden stösst die Forderung aber auf wenig Gegenliebe. So hält etwa der Fachverband Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) auf Anfrage fest, dass die ab März 2021 geplante Einführung neuer EU-Richtlinien zu Energieetiketten ausreichend sei.
Die neuen Regeln sollen mehr Klarheit schaffen, was die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Höchstlieferzeiten der wichtigsten Komponenten angeht. Zudem sollen unter anderem auch Reparatur- und Wartungsinformationen zugänglicher gemacht werden.
Da die neuen EU-Richtlinien auch von der Schweiz unverändert übernommen würden, erübrige sich die Debatte um ein eigenes Schweizer Reparaturlabel, sagt der FEA-Fachdelegierte Jürg Berner:
Die Bewirtschaftung eines zusätzlichen Labels für alle Elektrogeräte sei sehr aufwändig und wenig sinnvoll. Auch würde eine verlässliche Vergleichbarkeit darunter leiden, heisst es weiter.
Die Anpassung an EU-Richtlinien geht dem Konsumentenschutz aber zu wenig weit. Zwar sei im europäischen Ausland bereits ein Konzept vorhanden, das das Recht auf Reparatur enthalte, es brauche aber noch zusätzliche Massnahmen.
Einen Schritt weiter sei beispielsweise Frankreich. Dort sollen ab 2021 Geräte wie Smartphones, Laptops, Fernseher und Waschmaschinen ein Label mit einem «Reparierbarkeitsindex» tragen. «Dieses Modell könnte als Vorbild auch in der Schweiz übernommen werden», sagt Sara Stalder, Leiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Die Konsumentenschutz-Allianz will die Forderungen in die nationale Politik bringen und versuchen, eine entsprechende Gesetzgebung voranzubringen. Konsumenten brauchten die richtigen Instrumente, um sich gegen Wegwerfprodukte wehren zu können. Gleichzeitig will die Allianz die Durchführung von sogenannten «Repair Cafés» wieder intensivieren, sobald es die Covid-19-Situation erlaube.
(dsc/sda/awp)
Habe einen kleinen freistehenden Geschirrspüler. Funktioniert auch nach 4 Jahren noch bestens. Damit es umwelttechnisch sinnvoll ist, muss er mindestens 10 Jahre halten.
Dann begann aber das Metall des Geschirrkorbes zu rosten, da die Schutzschicht sich teilweise ablöste. Kann ja geschehen und wollte entsprechend einen neuen Korb kaufen.
Antwort des Händlers: "Gibt es nicht mehr. Aber kaufen Sie doch das Nachfolgemodell des Geschirrspülers, ist ganz günstig! (und der Korb 1 cm grösser, so dass er nicht zum alten Modell passt)".