Digital
Schweiz

Facebook-Likes können strafbar sein – wichtiger ist die Meinungsfreiheit

A man broadcasts via Facebook during a demonstration in support of ongoing anti-government protests taking place in the northern Rif region, in Rabat, Morocco, Monday, May 29, 2017. Protests erupted i ...
Facebook hilft Protestbewegungen, und kann anonym im Darknet genützt werden.Bild: Mosa'ab Elshamy/AP/KEYSTONE
Kommentar

Wir müssen die Meinungsfreiheit stärken, nicht beschneiden

Mit Facebook-Likes kann man sich strafbar machen. Aber der Kampf gegen Hate Speech wird nicht vor Gericht gewonnen.
30.05.2017, 17:4331.05.2017, 06:17
Mehr «Digital»
«Worte können sein wie winzige Arsendosen. Sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.»

«Hate Speech» bei Facebook ist ein Problem.

Ein Riesenproblem.

Doch wir lösen es nicht mit der Justiz. Denn für viele ist Hass eine Bewältigungsstrategie.

«Nur ein geringer Teil, das haben Studien festgestellt, handelt aus Sadismus, freut sich also am Leid anderer. Die meisten versuchen, ihr geringes Selbstwertgefühl durch das Niedermachen anderer zu erhöhen, oder ihre Ängste vor dem Leben so zu verarbeiten. Wer hasst, wertet sich selbst auf Kosten anderer auf, fühlt sich einer scheinbar mächtigen Gruppe zugehörig, lebt in einer Parallelwelt, in der er besser zurechtkommt als in der realen Welt.»

Sollen wir dem Treiben also tatenlos zuschauen? Uns aus Online-Debatten mit vergiftetem Klima zurückziehen?

Ganz ehrlich: Als ich am Montag vom Urteil des Bezirksgerichts Zürich hörte, war ich zunächst erfreut. Hoch erfreut.

Meine Reaktion hat mit persönlichen Ressentiments zu tun. Nach Bekanntwerden der Wahl Donald Trumps im letzten November verliess ich bewusst meine harmonische Filterblase und fing an, Postings zu lesen, die weh taten. Ja, richtig schmerzten.

In aller Regel ist es kein offener Rassismus, der mir aus den Kommentaren ganz normaler User und Userinnen (ja, es sind auch Frauen) entgegenschlägt. Aber es ist eine scheinbar unaufhaltsame Flut von abfälligen Bemerkungen, meistens über die Politik, gewürzt mit einer Prise Ausländerhass.

Wäre es nicht schön, wenn solchen Postings ein Riegel geschoben würde? Wenn sich die Verfasser zumindest bei jedem Satz ernsthaft fragen müssten, ob sie damit zu weit gehen?

«Das wird man ja wohl noch sagen liken dürfen.»

Angst ist ein brutal starker Antrieb, den niemand unterschätzen sollte: Wer sich im Kampf um die wirtschaftliche Existenz, ja ums eigene Überleben wähnt, ist anfällig für Rattenfänger.

Zwei Schweizer Juristen, die ich für ihre Expertise schätze, brachten mich auf eine andere Spur. Zuerst las ich das Interview mit dem Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger, dann sprach ich mit dem Basler Rechtsanwalt Jascha Schneider.

Für die erfahrenen Anwälte ist klar, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht beschnitten werden darf. Im Gegenteil!

Das Recht auf freie Meinungsäusserung sollte von den Schweizer Gerichten stärker gewichtet werden. Schneider meint, dass wir uns von den USA eine Scheibe abschneiden könnten.

«Unsere Gesellschaft ist viel zu zimperlich. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, teilen oft gerne aus, reagieren jedoch instinktiv mit rechtlichen Schritten bei Kritik.»
Rechtsanwalt Jascha Schneider

Die Gerichte stoppten viel zu rasch die Berichterstattung, obschon die Zivilprozessordnung eigentlich sehr hohe Hürden dafür vorsehe. Hier bestehe klar Handlungsbedarf, findet Schneider.

Womit wir wieder bei der Eigenverantwortung sind: Schnelles unreflektiertes Drücken des «Gefällt mir»-Buttons hielt ich noch nie für eine sinnvolle Tätigkeit: Wer dies weiterhin tut, sollte die Risiken und Nebenwirkungen kennen:

Wenn eine Aussage bei Facebook (oder sonst wo) klar ehrverletzend ist, oder gegen die Antirassismus-Strafnorm verstösst, dann muss jeder, der sich als Sympathisant zu erkennen gibt, mit Strafverfolgung oder zivilrechtlichen Schritten rechnen. Es ist dann an den Richtern, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Verhalten strafbar war oder nicht. Dabei müssen auch die Motive des Beschuldigten und die gesamten Umstände zählen.

«Nicht jeder, der mal Dampf ablässt, soll gleich Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen.»

Das sagte die ehemalige deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon 2015 in einem Zeitungsinterview. Ich stimme der Politikerin zu und füge an, dass man sich aber sehr wohl bewusst sein sollte, dass Facebook ein unkontrollierbares Konstrukt ist. Wenn man giftigen Dampf hineinpumpt, kann er an verschiedenen Orten austreten ...

Als Mitglieder der Zivilgesellschaft haben wir andere Möglichkeiten, die wir aber auch aktiv wahrnehmen müssen, um die Gesamtsituation zu verbessern. Der deutsche Blogger Sascha Lobo brachte es in einer lesenswerten Kolumne bei Spiegel Online auf den Punkt: Gegenrede hilft – aber ohne Hass.

Dass die jüngste Initiative aus Deutschland hilft, die Meinungsfreiheit zu stärken, ist hingegen zu bezweifeln. Facebook und Co. sollen innert gewisser Fristen beanstandete Inhalte löschen, sonst drohen Bussen bis zu 50 Millionen Euro. Das Problem: Die Meinungsfreiheit ginge verloren, wenn die gewinnorientierten Unternehmen heikle Postings auf Vorrat löschten.

Weitere Informationen: «Geh sterben!» Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet (2015, PDF).

Das könnte dich auch interessieren:

«Hate Speech» bei Facebook – was toleriert wird, und was nicht

1 / 27
«Hate Speech» bei Facebook – was toleriert wird, und was nicht
Dürfen Facebook-Nutzer «Asylanten raus» fordern und Flüchtlinge als «faule Räuber und Diebe» bezeichnen, «die unser Land überschwemmen»? Die Antwort lautet ...
quelle: epa/epa / koca sulejmanovic
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
34 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Angelo C.
30.05.2017 19:35registriert Oktober 2014
Ein schlechter Scherz, zumal es hier nicht um den Gelikten und dessen verbalisierte Meinung (Schuld) geht, sondern um den Liker, dem etwas gefällt – auch ohne dass er so eine Botschaft selbst verfasst hätte.

Wenn das Urteil Bestand hat, dann müssten wir selbst in unserer Kommentarspalte aufzupassen beginnen, wo wir Likes setzen und wo nicht (irony off) 😉!

Bleibt zu hoffen, dass der bestrafte Liker das Urteil vor das Obergericht, evtl. bis vor das BG bringt. Und wenn das Letztgenannte es auch noch bestätigt, dann wissen wir künftig zumindest, wie es um unsere Meinungsfreiheit bestellt ist.
3910
Melden
Zum Kommentar
avatar
Scaros_2
30.05.2017 18:00registriert Juni 2015
Meine Grundfrage ist und bleibt. Wo ziehe ich die Grenze der Meinungsfreiheit. Wie ich gestern schon sagte. Wir haben einen Mitarbeiter, der auf seinem Facebookprofil augenscheinlich den Islam vergöttert und Inhalte, wo aufgefordert wird, nach der Scharia zu leben und andere Religionen zu bekämpfen.

Ist es ok, solchen Inhalt damit zu begründen, dass jeder das sagen darf? Ganz ehrlich seit ich das sah hat sich meine Einstellung ihm gegenüber verändert, weil ich Religion für den grössten Schwachsinn überhaupt halte und jegliche Diskussionen darüber mit dem verhindern werde.

Und ja das Internet lockt.
223
Melden
Zum Kommentar
avatar
NWO Schwanzus Longus
30.05.2017 19:16registriert November 2015
Das Problem bei den Leuten, die "Hate Speech" verurteilen ist, das sie nur Kommentare als solche ansehen, die gegen die Migration gerichtet sind. Kommentare wie von @Scaros_2 beschrieben sind nie im Visier dieser SJW. Dort getrauen sie sich überhaupt nicht was dagegen zu schreiben.
2713
Melden
Zum Kommentar
34
Warum Forscher vor diesem Garnelen-Jesus auf Facebook warnen
Mithilfe von KI-generierten Bildern erreichen Betrüger auf Facebook Hunderttausende Nutzerinnen und Nutzer. Dabei hilft ihnen der Facebook-Algorithmus.

Eine Jesusfigur, geformt aus Garnelen. Jesus mit dem Körper eines Krebses, wie er von anderen Krebsen angebetet wird. Diese und ähnliche KI-generierte Bilder überfluten gerade Facebook und bekommen oft Hunderttausende Likes.

Zur Story