Der Taxi-Konkurrent Uber lässt seine App weiterlaufen, obwohl das Landgericht Frankfurt den Dienst per einstweiliger Verfügung in ganz Deutschland verboten hat. Und gibt obendrein eine rebellisch klingende Pressemitteilung dazu heraus.
«Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee», schreibt das Unternehmen am Dienstagnachmittag. Genau darauf zielte aber die von Taxi Deutschland beim Landgericht Frankfurt am Main beantragte einstweilige Verfügung ab. Fortschritt lasse sich aber nicht ausbremsen. «Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen.»
Das könnte für das Unternehmen des Amerikaners Travis Kalanick teuer werden. «Theoretisch könnte das Gericht nun bei jedem Verstoss ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen», sagte ein Gerichtssprecher zu SPIEGEL ONLINE. Ein solches Vorgehen wie von Uber habe er «noch nie erlebt».
Im Klartext: Jedes Mal, wenn irgendwo in Deutschland jemand auf die Uber-App klickt und einen Fahrer bestellt, damit fährt und dies belegbar ist, kann die Gegenseite - die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen - beim Gericht ein Ordnungsgeld beantragen. «Wir werden Testfahrten durchführen, gerichtsverwertbare Beweise sammeln und dann klagen», sagt eine Sprecherin der Taxi Deutschland Servicegesellschaft.
Klingt riskant für Uber, tatsächlich steckt dahinter Kalkül. «Ob wirklich jeder einzelne Verstoss mit einem Ordnungsgeld geahndet wird, liegt letztlich im Ermessen des Gerichts», sagt der Sprecher. Es sei auch denkbar, dass mehrere Verstösse zusammengefasst werden. Zudem ist beim ersten Verstoss zunächst ein Ordnungsgeld von einigen Tausend Euro üblich, erst nach und nach steigert sich die Summe.
Auch die Taxi Deutschland Servicegesellschaft geht ein Risiko ein. Uber hat mehrfach angekündigt, man werde alle Rechtsmittel ausschöpfen. Sollten dem Unternehmen durch die einstweilige Verfügung Einnahmen entgehen und sollte eine höhere Instanz, zum Beispiel das Oberlandesgericht, die einstweilige Verfügung später als unzulässig zurückweisen, dann wäre die Taxi Deutschland Servicegesellschaft ihrerseits nach Paragraf 945 der Zivilprozessordnung Uber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Entrüstung, die Uber durch seine Kampfansage entfachen dürfte, ist obendrein kostenlose Werbung für das Unternehmen. Das passt zur generellen Strategie von Firmenchef Kalanick, der die Taxibranche zuvor schon mit Kraftausdrücken wie «Arschlöcher» beschimpfte. Das Ziel ist stets: Mit grösstmöglicher Provokation viel Aufmerksamkeit - und dadurch neue Kunden - gewinnen. Und damit so viel zusätzlich einnehmen, dass man mögliche Geldstrafen locker wieder hereinbekommt.