Bisher wurden die Tabletten nur an Haushalte im Umkreis von 20 Kilometern rund um Atomkraftwerke verteilt. Mit der revidierten Verordnung, die Anfang Jahr in Kraft trat, vergrösserte der Bundesrat den Verteilradius auf 50 Kilometer. Für die Kosten von 30 Millionen Franken müssen die AKW-Betreiber aufkommen.
Jetzt erheben die Atomkraftwerkbetreiber Beschwerde gegen die revidierte Jodtablettenverordnung. Sie wehren sich auf dem Rechtsweg gegen die neue Regelung, wie die AKW-Betreiber-Organisation Swissnuclear am Dienstag mitteilte. Sie werden beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Die AKW-Betreiber seien der Ansicht, dass der Verordnung teilweise die Rechtsgrundlage fehle und dass sie das Verhältnismässigkeitsprinzip verletze, heisst es im Communiqué.
Der Aufwand werde durch die revidierte Verordnung mehr als verdreifacht, ohne dass die Sicherheit gesteigert werde, argumentiert Swissnuclear. Die Vergrösserung des Verteilradiusses sei im Gegenteil eher kontraproduktiv: Gerade bei Extremszenarien sei eine zentrale und geschützte Lagerung effektiver. Zudem verunsichere die Änderung die Bevölkerung.
Die Ausweitung des Verteilradiusses war nach dem AKW-Unfall im japanischen Fukushima beschlossen worden. Insgesamt sollen rund 4,6 Millionen Personen Jodtabletten erhalten, mit der bisherigen 20-Kilometer-Regelung waren es rund 1,2 Millionen Personen. Für die restliche Bevölkerung werden die Jodtabletten wie bisher für einen allfälligen AKW-Unfall in den Kantonen gelagert und im Ernstfall verteilt.
Die AKW-Betreiber müssen für die Kosten von 30 Millionen Franken aufkommen. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Kantone die Verteilkosten übernehmen. Sie hätten all jene Bewohner mit Jodtabletten beliefern müssen, die näher als 100 Kilometer bei einem Atomkraftwerk wohnen und die bei einer Katastrophe nicht innerhalb von zwölf Stunden mit Tabletten versorgt werden könnten.
Laut dem Bund hätte dies aber zu einer sehr heterogenen Regelung geführt. Darum entschied sich der Bundesrat für einen einheitlichen 50-Kilometer-Radius; Die Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip die AKW-Betreiber übernehmen.
Mit der Ausweitung des Verteilradiusses will der Bund die Bevölkerung bei einem schweren AKW-Unfall besser schützen. Werden Jodtabletten rechtzeitig eingenommen, verhindern sie, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. Die Verteilung der Jodtabletten sollte im kommenden Herbst beginnen, wie der Bund im Januar angekündigt hatte. (whr/sda)