Nationalrat Hans Fehr und seine Frau haben eine schwarz arbeitende serbische Putzfrau beschäftigt und die Sozialabgaben nicht abgeführt. Die Verfahren gegen ihn und die Putzfrau sind eingestellt worden. Das dürfte Fehr eigentlich gar nicht passen.
03.03.2015, 20:0004.03.2015, 11:56

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Fassen wir zusammen:
1. SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Frau Ursula, Richterin am Bezirksgericht Bülach haben eine Asylbewerberin aus Serbien mit Aufenthaltsstatus N und ohne Arbeitsbewilligung für den privaten Sektor beschäftigt.
2. Die Sozialabgaben haben sie nicht abgeführt.
3. Das entsprechende Verfahren gegen sämtliche Beschuldigten, sowohl die Fehrs als auch die Putzfrau sowie gegen 12 weitere Beschuldigte ist eingestellt worden.
4. Die serbische Putzfrau befand sich bereits in ihrem zweiten Asylverfahren. Das erste Gesuch ist abgelehnt worden.
5. Noch während der Strafuntersuchung erhielt die Frau im Rahmen des zweiten Asylgesuches eine Aufenthaltsbewilligung des Typs F als vorläufig Aufgenommene.
Eigentlich dürfte dies Hans Fehr alles überhaupt gar nicht passen, wenn man sich folgende seiner Voten aus Nationalratsdebatten zu Gemüte führt:

Hans Fehr möchte sagen, dass Schwarzarbeiter bestraft werden sollten. keystone/montage watson

Hans Fehr hätte seine Putzfrau eigentlich gerne ausgeschafft. Leider ist die Initiative nicht richtig umgesetzt. Noch nicht. keystone/montage watson

Soviel zum Thema «Asylgesuch im Doppelpack». Hans Fehr hier bei der Albisgüetli-Tagung 2014 mit seiner Frau Ursula und seiner Tochter Nina. keystone/montage watson

Schwarzarbeitende Asylbewerber unterlaufen das Arbeitsrecht? Man höre und staune!keystone/montage watson

... und Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien sollten eigentlich sowieso kein Asyl erhalten. So. keystone/montage watson
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